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Keine Erschließungsstraße durch die seniorengerechte Wohnanlage

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Gemeinde Klein Rönnau
12 Destekleyici 6 İçinde Klein Rönnau

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Die Gemeinde Klein Rönnau plant im Bebauungsplanverfahren Nr. 12 „Fläche östlich angrenzend an die Grundstücke Chausseebaum 6-22 und südlich der Straße Rahland“ das Neubaugebiet mit mindestens 50 Grundstücken über eine Erschließungsstraße m i t t e n durch die seniorengerechte Wohnanlage im Chausseebaum 18-22 zu erschließen.

Wir wollen diese Erschließungsstraße mitten durch die seniorengerechte Wohnanlage verhindern.

Gerekçe

Die seniorengerechte Wohnanlage im Chausseebaum 18 bis 22 ist als Ausfluss der kommunalen Seniorenpolitik für Senioren / innen und behinderte Einwohner / innen konzipiert und erstellt worden. Der Investor des Neubaugebiets hatte auch die seniorengerechte Wohnanlage geplant, erstellt und die Wohnungen anschließend zweckentsprechend überwiegend an Senioren veräußert.

Die Kommunalpolitik ist auch weiterhin den Senioren und Behinderten gegenüber verpflichtet. Durch die Erschließungs- und Durchgangsstraße würden die überwiegend ansässigen Senioren und Behinderten unserer Ansicht nach übermäßig belastet.

Die geplante Straße würde ca. 3 m neben Terrasse, Balkonen, Hauseingängen und Schlafzimmern vorbeiführen, da vorgeschriebene Bauabstände nicht eingehalten wurden.

Die schützenden Anpflanzungen und die der Verkehrssicherheit dienenden Fußwege müssten entfernt werden, da diese falsch geplant und erstellt wurden.

Eine sichere Ausfahrt aus den Carports und von den Hofflächen wäre nicht mehr möglich, da auch hier vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten wurden.

Die Anwohner des Hauses 18 müssten zur Müllentsorgung eine öffentliche Straße überqueren, da es versäumt wurde, auf dem Grundstück des Hauses 18 Müllsammelstellen zu planen und zu errichten.

Die Senioren und Behinderten müssten mit Rollstühlen, Rollatoren und anderen Gehhilfen zwischen Fahrzeugen und Fahrrädern ihren Weg auf der Durchgangsstraße finden, Gehwege sind nicht vorgesehen.

Die Lärmbelastungen würden oberhalb der zulässigen Grenzwerte liegen und eine Gesundheitsgefährdung darstellen.

Der Verkehr würde sich noch mehr im Kreuzungsbereich der B432 - Chausseebaum - Erschließungsstraße stauen und den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen, d.h. noch mehr Verkehrsstau auf der B432 und dem Chausseebaum.

Wir befürchten, dass die alten Kastanien, die die Wohnanlage umgebenden Naturschutzflächen und Knickbiotope dem Neubaugebiet und der Erschließungsstraße weichen müssen.

Durch die Erschließungsstraße sollen unserer Ansicht nach die durch den Investor geschaffenen rechtswidrigen Zustände auf Kosten der Senioren und Behinderten „geheilt“ werden.

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf eine senioren- oder altengerechte Wohnung angewiesen ... Wollen Sie in einer solchen seniorengerechten Wohnanlage wohnen?

Desteğiniz ve angajmanınız için çok teşekkür ediyoruz

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