Lauksaimniecība

Keine Forstreform in Baden-Württemberg zulasten des Privatwaldes!

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Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg
1 998 Atbalstošs 1 897 iekš Bādene-Virtemberga

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Wir Privatwaldbesitzer fordern:

  1. Wie bisher eine fallweise geförderte Betreuung für Kleinprivatwald jeglicher Größenordnung, zumindest aber bis zu einer Betriebsgröße von 100 ha, ohne Bürokratieaufwand.

  2. In jedem Fall muss als Bemessungsgrundlage für die Förderung der Betreuung anstatt eines bürokratischen Stundensatzes praxisgerecht ein Festmetersatz sowie die Abwicklung über eine Forstbetriebsgemeinschaft möglich sein.

  3. Mitarbeiter des Kreisforstamtes und kommunale Förster müssen die Geschäftsführung einer Forstbetriebsgemeinschaft übernehmen können.

  4. Jegliche Verschärfung der Grundpflichten im Landeswaldgesetz, auch im Zusammenhang mit Förderbedingungen, und neue Auflagen müssen unterbleiben.

  5. Die Forderungen der Mountainbiker-Lobby nach einer Streichung der 2 m-Regelung lehnen wir ab. Mountainbikern müssen mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.

  6. Keine Einschränkungen bei der Mitgliedschaft in Forstbetriebsgemeinschaften, auch Kommunen müssen ohne Einschränkungen weiter Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft sein dürfen.

Pamatojums

Begründung: in Zeiten des Klimawandels, zunehmender Kalamitäten und fallender Holzpreise ist jegliche zusätzliche Belastung für den Privatwald schädlich. Privatwald braucht auch zukünftig die Kompetenz der staatlichen Forstverwaltung nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Betreuung, und zwar ohne bürokratische Betreuungsverträge. Die Förderung der Betreuung nach Stundensatz gebiert ein Bürokratiemonster. Wir brauchen keine Förster im Büro, die mit Förderbürokratie beschäftigt sind, sondern im Wald an unserer Seite. Gerade kleinere Forstbetriebsgemeinschaften benötigen eine kompetente Begleitung. Zumindest für Gemeindeförster, besser noch auch für Mitarbeiter der Kreisforstämter, muss es erlaubt sein, die Geschäftsführung von Forstbetriebsgemeinschaften zu übernehmen. Das Land hat uns versprochen, im Landeswaldgesetz nur die Vorschriften zu ändern, die zur Verwaltungsreform zwingend geändert werden müssen. Von einer ökologischen Verschärfung der Grundpflichten war nie die Rede. Unser Privatwald verträgt keine zusätzlichen Belastungen und Auflagen. Sonst hören viele Privatwaldbesitzer mit der Bewirtschaftung auf. Die Forderungen der Mountainbike Lobby nach einer Streichung der 2 m-Regelung lehnen wir ab, denn dem Anspruchsdenken vieler Mountainbiker muss mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.

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