Region: Thuringia

Keine Gebührenerhöhung für Spezialgymnasien

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
355 supporters 355 in Thuringia

Petition process is finished

355 supporters 355 in Thuringia

Petition process is finished

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Ich fordere die vom Bildungsministerium Thüringen neue veränderte Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ mit Wirkung zum Schuljahr 2016/2017 für ungültig zu erklären.

Weiter soll die bisherige Verwaltungsvorschrift unverändert für das Schuljahr 2016/2017 übernommen werden, bis eine neue sozial verträgliche Verordnung, die auf zeitnahen nachvollziehbaren aktuellen Daten beruht geschaffen ist.

Mein Ziel ist es für die Zukunft, dass auch bei Veränderung von Verwaltungsvorschriften des Landes Thüringen die unmittelbar Betroffenen zeitnah informiert und angehört werden müssen.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Meine Petition richtet sich gegen die Entscheidung des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringens, die Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ für das Schuljahr 2016/2017 auf etwa 30% für die 5 Spezialgymnasien (mit Internaten) Thüringens zu erhöhen.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Freistaat Thüringen Wie wird die Petition begründet? Bedeutende Umstände sind die etwa um 30% gestiegenen Internatsgebühren der fast 1000 Internatsschüler, der 5 Spezialgymnasien Thüringens von Schuljahr 2015/2016 auf Schuljahr 2016/2017. Dies steht in keinem Verhältnis zu vielen Einkommen der Eltern, deren Kinder in den Internaten untergebracht sind.

Hier zählt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staates in Grundrechte, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger zu schützen. Das Bildungsministerium hat dies mit der neuen Verordnung nicht getan. Darum ist durch das Grundgesetz die neue Verwaltungsvorschrift aufzuheben.

Weitere bedeutende Umstände sind, dass die betroffenen Eltern nicht informiert oder angehört werden, egal wie viele Eingaben an das Bildungsministerium gegangen sind. Und der größte bedeutende Umstand ist, ich habe keine 30% mehr Geld, um meinen Kindern ab dem Schuljahr 2016/2017 eine gute Ausbildung die nächsten Jahre zu finanzieren.

Meine Petition begründe ich damit, dass die laufenden Kosten der angeschlossenen Internate keine 30% Mehrkosten verursacht haben und können. Die Berechnung des Sachaufwandes, welche in den Internaten von 2009 bis 2013 angefallen sind, ist die Grundlage der Berechnung des jetzigen angeblich ungedeckten Sachaufwands der Internate der Spezialgymnasien. Nur einer aktuellen zeitnahen Überprüfung der wirklichen Internatskosten kann eine Gebührenerhöhung als Berechnungsgrundlage dienen.

Daher fordere ich außerdem eine Neuberechnung einer unparteiischen Organisation mit aktuellen Fakten der Schuljahre 2014/2015 als Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift.

Die neuen zusätzlichen Einnahmen sollen vermutlich vielmehr ein verstecktes Schulgeld darstellen, um andere Kosten zu decken, die nicht in den Thüringer Internaten entstanden. Wenn ein Schulgeld in Thüringen notwendig ist, dann bitte von den Eltern aller Schüler in Thüringen.

Bezahlbare Bildung unserer Kinder muss in Thüringen auch für die Zukunft bestand haben. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Die Petition richtet sich auf die Annullierung der neuen Verwaltungsvorschrift des Bildungsministerium „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ in Thüringen, da es gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes verstößt.

Und, eine Preissteigerung von 30% vom Schuljahr 2015/2016 zum Schuljahr 2016/2017 ist für viele Eltern der Internatsschüler der 5 Spezialgymnasien untragbar. Auch eine klar ersichtliche verständliche Begründung des Bildungsministeriums liegt bis heute den Eltern nicht vor.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Zum jetzigen Zeitpunkt keine.

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News

  • Der Petitionsausschuss hatte am 17. Mai 2016 eine öffentliche Anhörung zu der Petition gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz durchgeführt und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport um Mitberatung ersucht (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ThürPetG).

    In seinen Sitzungen am 2. Juni 2016, am 18. August 2016 sowie am 15. September 2016 hat sich der Petitionsausschuss eingehend mit dem Anliegen auseinandergesetzt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigte der Ausschuss u.a. die Stellungnahmen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Dieser hatte dem Petitionsausschuss empfohlen, die Petition für erledigt zu erklären, da in der Verwaltungsvorschrift „Nutzung... further

Ich bin Schüler einer der Spezialgymnasien für Sport Musik und Sprachen und wir können keine Gebührenerhöhung von 2550€ auf 3320€ im neuen Schuljahr für das dazugehörige Internat bezahlen. Meine Eltern haben nicht das Geld jedesmal eine hohe Steigerung der Gebühren für die nächsten Jahre zu bezahlen. Ich bitte uns zu helfen. bitte mitzeichnen. Danke

Die Gebühren sind, soweit das recherchierbar ist, seit 2006 nicht erhöht worden. Insofern schent doch einiger "Nachholebedarf" zu bestehen. Die bisher verlangte Summe 2560€ bezieht sich auf 10 Monate und bedeutet 256€ pro Monat (oder 8,53€ pro Tag). Wenn ich davon die durchaus üblichen 3,50€ pro Mittagessen in Schulen mal abziehe, bleiben 5€ für Frühstück, Abendbrot, Unterkunft und Betreuung übrig. Insofern erscheinen mir Zweifel an der Kostendeckung durchaus angebracht.

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