Région: Vechta
Santé

Keine Maskenpflicht für Schulkinder

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Landrat Herbert Winkel
306 Soutien 176 en Vechta

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2021
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Aufhebung der Maskenpflicht in den Grundschulen

Raison

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Eltern der Schüler der Grundschulen im Landkreis Vechta, sind nicht damit einverstanden, dass uns die Entscheidungsfreiheit und das Grundrecht in so einer wichtigen Angelegenheit wie die Gesundheit unserer Kinder genommen wird.

Zur Erläuterung:

1. Totraum sind die Anteile des Atemwegtraktes, die nicht am Austausch Sauerstoff und Kohlendioxid teilnehmen.

2. Eine Maske vergrößert den Totraum künstlich, da abgeatmete Luft in der Maske teilweise gehalten und wieder eingatmet wird.

3. Es gibt keinerlei Maskenstudien mit Kindern. Insbesondere keine, die das Tragen über einen längeren Zeitraum bzw. die Höhe der CO² Rückatmung untersuchen.

4. Kinder haben einen höheren Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmangel wird nur über einen kurzen Zeitraum toleriert.

5. Je nach Permeabilität, Art und Volumen der Maske kann dieser Effekt stärker bzw. schwächer auftreten.

Fazit: Masken bekommen unseren Kindern nicht gut.

Das ist nur eine von vielen Erkenntnissen, aber eine besonders wichtige. Wie belastend die Situation für junge Menschen ist, verdeutlicht unter anderem die Copsy-Studie der Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychatrie des Universitätsklinikums Eppendorf in Hamburg.

https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html

Diese und andere Studien zeichnen ein ganz klares Bild von der momentan misslichen Situation unter denen unsere Kinder zu leiden haben. 

ES REICHT UNS!

Wir lehnen es ab, dass unsere Kinder in der Schule eine Maske tragen müssen und fordern, dass diese Maßnahme auf ein Minimum, beim Betreten und Verlassen der Schule, reduziert wird. Durch den Unterricht nach Szenario B wird ihrem Schutz schon genügend Rechnung getragen.

Das Elternrecht wird in Artikel 6 Abs. 2 des GG beschrieben. Dieses umfasst die Sorge um das körperliche Wohl, die seelische und geistige Entwicklung sowie die Bildung und Ausbildung der Kinder.

Artikel 2 Abs. 2 des GG gewährleistet jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Begriff der körperlichen Unversehrtheit beinhaltet zum einen die Gesundheit im biologisch-physischen Sinn und darüber hinaus auch das psychisch-seelische Wohlbefinden.

Diese Ausführungen sollten ausreichen um aufzuzeigen, dass an den Schulen Unrecht begangen wird. Wir fordern Sie hiermit auf, die Maßnahmen bezüglich der Masken zu widerrufen.

Wir bitten um Kenntnisnahme unseres Protests und um eine Stellungnahme seitens Ihrer Behörde. Die als Anlagen beigefügten Dateien, sollen dem Gesamtbild größeren Kontext verleihen.

Mit freundlichen Grüßen

Eltern von Schulkindern aus verschiedenen Orten des LK Vechta

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