Bölge : Saksonya
Sağlık

Keine Maskenpflicht im Unterricht an Sächsischen Schulen!

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Frische Luft für freie Kinder - keine Maskenpflicht im Unterricht an sächsischen Schulen!

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) an sächsischen Schulen während des Unterrichts ist sofort zu beenden!

Erstens ist angesichts der verschwindend geringen Infektionsgefahr in Schulen das Tragen eines MNS im Unterricht überhaupt nicht erforderlich.

Zweitens ist die Pflicht zum Tragen eines MNS für Kinder während des Unterrichts ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von Eltern und Kindern sowie ein gravierender Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit unserer Kinder.

Drittens können MNS durch die eingeschränkte Sauerstoffzufuhr zu einer ernsten Gefährdung der körperlichen Gesundheit und des seelischen Befindens unserer Kinder führen.

Viertens sind gesundheitliche Langzeitschäden für unsere Kinder ein sehr wahrscheinlich und unzumutbares Risiko.

Gerekçe

Die SächsCoronaSchVO erhält keine Norm, aus der sich die Befugnis des Schulleiters ergibt, Schüler vom Präsenzunterricht auszuschließen, wenn sie der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nachkommen.

Auch auf § 39 Abs. 2 Nr. 4 und 5 SächsSchulG lässt sich eine solche Maßnahme nicht stützen. Denn diese Norm zielt in erster Linie auf die Ermöglichung eines Ausschlusses von Schülern, um eine Verhaltensänderung des ausgeschlossenen Schülers zu erwirken und damit ein Erziehungsziel zu erreichen („soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen“). Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dient dem Gesundheitsschutz anderer und stellt kein Erziehungsziel dar.

Die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit unserer Kinder sowie ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht.

Zudem verstößt sie gegen den Gleichheitssatz.

Durch das Abdecken von Mund und Nase wird unseren Kindern das Atmen stark erschwert und körperliche Wohlbefinden in erheblichen Maße beeinträchtigt. Darüber hinaus können gesundheitliche Langzeitschäden durch eine verminderte Sauerstoffzufuhr für einen längeren Zeitraum nicht ausgeschlossen werden. Diesbezüglich verweise ich auf eine Untersuchung zur Gefährdung durch die Verwendung einer Mund – Nasen – Bedeckung (MNB) bei Kindern und Jugendlichen von B. Vöhringer, H. Sensendorf, F. Ramseyer und weiteren von Oktober 2020[1]. Darin ist unter Punkt 4, Fazit, Folgendes ausgeführt:

„Die vorliegenden Daten weisen auf ein sehr wahrscheinliches und unzumutbares Risiko insbesondere für Kinder hin. Man weiß nicht, welche Maskenarten verwendet werden, welche Druckdifferenzen entstehen und / oder ob Kinder an Vorerkrankungen leiden. Gesundheitliche Schäden sind nicht auszuschliessen. Kinder tragen die Masken ohne Unterbrechung und sogar länger als Erwachsene es im beruflichen Leben (im Rahmen der arbeitsmedizinischen Regeln und Verordnungen) dürfen! Ein striktes VERBOT für Masken bei Kindern und Jugendlichen ist daher angezeigt, bis ein Unbedenklichkeitsnachweis erbracht wurde.“

Bei einer Tragezeit von mehreren Stunden, wie es beispielsweise für unsere Kinder Realität sein wird, kann eine schwere gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Angesichts dieser erheblichen Grundrechtseingriffe ist die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht verhältnismäßig. Sie ist nicht erforderlich, um die mit ihr verfolgten Ziele, nämlich eine Stabilisierung der maßgeblichen Werte der Neuinfektionsrate sowie die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus, zu erreichen.

Der mit der Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, einhergehende intensive Grundrechtseingriff, steht nicht im Verhältnis zu dem verfolgten Ziel, einer Reduzierung von Infektionen mit Covid19-Erregern.

Schließlich führt die Umsetzung der Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen dazu, dass unsere Kinder täglich (Montag bis Freitag) — von Frühmorgens bis zum Nachmittag — ständig eine Maske tragen müssen, da sowohl auf dem Schulgelände als auch auf den Freiflächen eine strikte Maskenpflicht herrscht. Hinzuzurechnen sind die Fahrzeiten in den öffentlichen Verkehrsmitteln für den Schulweg.

Desteğiniz ve angajmanınız için çok teşekkür ediyoruz

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    Betreffend:
    "Bei einer Tragezeit von mehreren Stunden, wie es beispielsweise für unsere Kinder Realität sein wird, kann von einer schweren gesundheitlichen Gefährdung ausgegangen werden." In Ihrer Quelle steht, dass gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können, nicht dass davon ausgegangen werden kann, dass schwere gesundheitliche Gefährdung vorliegen werden.

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