Regiune: Neustadt
Mediu inconjurator

Keine Rodung der Parkanlage Flugplatzstraße/Haßlocher Straße in 67435 Neustadt OT Lachen-Speyerdorf

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Stadtrat Neustadt an der Weinstraße, Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel
1.151 841 in Neustadt

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Der Stadtrat hat im Bebauungsplan "Flugplatz Abschnitt West" V. Änderung (Feuerwehrgerätehaus) den Neubau eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Neustadt/Weinstraße OT Lachen-Speyerdorf, Flugplatzstraße/Haßlocher Straße, beschlossen. Die Maßnahme erfordert das Roden einer Park-/Grünfläche mit umfangreichen, teilweise altem Baumbestand (ca. 60 Bäume) die bereits als Ausgleichsfläche dient. Diese öffentliche Park-/Grünanlage wird von der Bevölkerung, von Kindern, Jugendlichen und insbesondere von den Bewohnern des Seniorenheims "Haardtblick", sowie der seniorengerechten Wohnanlage" Martha-Rumpf-Straße 9, die in unmittelbarer Nähe liegen, regelmäßig genutzt. Die emissionsintensive Nutzung durch ein Feuerwehrgerätehaus mit Übungszeiten und Einsätzen bringt erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit sich. Die nachteiligen Auswirkungen auf Tiere -in alten Baumbeständen nisten Eulen und vor allem Fledermäuse, die besonderen Schutz genießen-, aber auch in Bezug auf Boden und Wasser, können selbst mit den angedachten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden. Diese Fauna und Flora würde durch Rodung und Vorhabensrealisierung unumkehrbar beseitigt. http://www.fledermausschutz-rlp.de/organisation.html Tatsächlich besteht für die Abholzung dieser öffentlichen Parkanlage keine Notwendigkeit. In der näheren Umgebung stehen mehrere alternative Standorte zur Verfügung, auf denen nur bescheidene Vegetation und Fauna vorhanden ist.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies ein wesentlicher Vorteil. Naturschutzrechtlich geht die "Vermeidung des Eingriffs" dem "Ausgleich des Eingriffs" vor.

Bei diesem Vorhaben überwiegen deutlich die Nachteile für Umwelt, Stadt und Bevölkerung gegenüber den sich bietenden alternativen Standorten. Um Bewusstsein für diese Tatsache zu schaffen und Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, sollen so viele Unterschriften wie möglich gesammelt werden. Bitte helfen Sie mit, unterschreiben Sie die Petition und informieren Sie Freunde und Bekannte. Auch die Bürger/innen außerhalb Neustadts, in den Nachbarstädten und Gemeinden, in der gesamten Pfalz und den Nachbarländern bitten wir um Mithilfe. Umweltschutz geht uns alle an. Vielen Dank.

motive

Die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses auf dem bisher dafür vorgesehenen Flurstück 8908/13 ist mit erheblichen Nachteilen verbunden, welche mit der Realisierung auf dem (alternativen) Flurstück 9172/37, nördlich des Versorgungsmarktes „Lidl“ gelegen, nicht verbunden sind. Letzteres Flurstück ist demgegenüber für dieses Vorhaben prädestiniert. Im Einzelnen: Eine unterschiedliche Bewertung im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse ist nicht angezeigt. Beide Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt selbst. Beide Flurstücke sind in vergleichbarer Weise erschlossen. Zu den Erschließungskosten sind daher beide Flurstücke vergleichbar zu beurteilen. Ebenso zur Verkehrsanbindung des Feuerwehrgerätehauses. Die Zu- und Abfahrt erfolgt in beiden Fällen über die Haßlocher Straße. Vorteil bei Realisierung auf dem Alternativstandort Flurstück 9172/37: Ein zusätzliches Verkehrsaufkommen in der stark frequentierten Flugplatzstraße könnte vermieden werden. Die bisherige Planung erfordert umfangreiche Rodungen auf dem Grundstück nördlich des Kreisels. Bei der Grünfläche östlich der Haßlocher Straße ist dies nicht erforderlich. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies ein Vorteil. Naturschutzrechtlich geht die Vermeidung des Eingriffs dem Ausgleich des Eingriffs vor. Die Entwurfsbegründung zum Stand 30.06.2017 listet auf Seiten 7 f. die bestehende Vegetation und Fauna auf dem Flurstück 8908/13 auf. Diese Vegetation und Fauna würde durch Rodung und Vorhabensrealisierung beseitigt.
Zudem ohne Notwendigkeit, weil ein geeigneter Alternativstandort verfügbar ist – Flurstück 9172/37, auf welchem nur bescheidenen Vegetation („Grünfläche“) vorhanden ist. Das Feuerwehrgerätehaus würde zentral im Ort und umgeben von Wohnnutzung liegen. Eine städtebauliche Antithese zu den bauplanungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vermeidungs- und Trennungsgeboten der §§ BauNVO, 50 BlmSchG.
Vermeintliche Wirtschaftlichkeit darf hier nicht zu Lasten der Umwelt, des Naturschutzes und vor allem der Lebensqualität der Menschen gehen.

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știri

In Lachen-Speyerdorf gab es bereits einen vergleichbaren Schildbürgerstreich: Dem Neubau der Sparkasse sollte eine schöne große Weide geopfert werden: Die Weide wurde gefällt, die Sparkasse jedoch nie gebaut.

Die Verantwortlichen im Ortsteil können es nicht leiden, wenn man anderer Meinung ist und widerspricht. Das konnte man schon bei der Ablehnung der S-Trasse sehen.

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