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„Keine Rückkehrprämie für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern

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„Keine Rückkehrprämie für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern / Forderung eines wohnungspolitischen Konzeptes / asylrechtliche Einzelfallprüfung ausbauen“

Sehr geehrte Frau Landrätin Marion Dammann,

der Verein Refugees Welcome Lörrach lehnt die Auszahlung von Ausreisegeldern im Landkreis Lörrach als sog. „Rückreiseprämien“ für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern ab.

Stattdessen fordern wir den Landkreis auf, geeignete wohnungspolitische Maßnahmen zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen auszuarbeiten und umzusetzen.

Im Einzelnen fordern wir:

  • Verabschiedung eines Zweckentfremdungsverbotes für leerstehenden Wohnraum im Landkreis Lörrach:

Wohnungen und Gebäude, die länger als sechs Monate nicht vermietet worden sind und leer stehen, müssen über die städtischen Wohnbaugesellschaften vermietet werden können. Mietgesuche von sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern sowie Wohnraum für Flüchtlinge müssen hierbei absolute Priorität haben. Die Höhe des zu entrichtenden Mietzinses soll sich nach den Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetzbuches nebst Zusatzbestimmungen über die Höhe angemessener Wohnraumiete richten. Der städtischen Wohnbaugesellschaften soll hierbei lediglich die Rolle eines Verwalters nach Wohnungseigentümergesetz zukommen. Eine Enteignung privaten Eigentums ist mit dieser Maßnahme ausdrücklich nicht verbunden.

  • Aufgabe prestigefähiger Projekte / Fokussierung auf soziale Wohnbauprojekte im Landkreis

Städtisches Eigentum und geeignete zu erwerbende Flurstücke sollen künftig ausschließlich zum Zwecke sozialer Wohnbauprojekte verwendet werden. Hierauf sollen der Landkreis und die Städte und Gemeinden hinwirken. Dies entspricht im Übrigen auch den Empfehlungen des Deutschen Städtetages.

  • Faire individuelle Asylprüfungsverfahren für Asylbewerber aus sog. „sicheren Herkunftsländern“

Wer aus einem als sicherer Drittstaat klassifizierten Land nach Deutschland einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen, wobei alle Deutschland unmittelbar umgebenden Länder unter diese Klassifizierung fallen. Selbst in Belgien und Frankreich wurden aber im Vergleich zur Bundesrepublik deutlich mehr Menschen vom Balkan als Asylbewerber anerkannt. In Frankreich etwa fanden 16,9 Prozent der Mazedonier dauerhaft Zuflucht. Bei der in der Zuwanderungspolitik konservativen Schweiz sind es 20 %.

Indoklás:

Roma werden in Serbien, Mazedonien und im Kosovo täglich diskriminiert. Die Bundeszentrale für Politische Bildung zitierte im vergangenen Jahr eine serbische Journalistin zur Lage der Roma in Serbien: "Sie leben in Slums, die es nicht gibt, in Straßen, die es nicht gibt, in Hütten, die keine Hausnummern haben. Die hier geborenen Kinder gibt es nicht, weil sie an einem Ort geboren sind, den es nicht gibt, und diesen Ort gibt es nicht, weil er in keinem Katasteramt verzeichnet ist und offiziell nicht existiert." Weil diese Kinder keine Papiere bekommen, sind sie von der Gesundheitsversorgung abgeschnitten. Sie werden im Bildungssystem benachteiligt, und später auch im Beruf. Noch schlimmer: Es kommt auch zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Roma. Wie etwa im Jahr 2012, als bei fremdenfeindlichen Krawallen in Belgrad 14 Menschen verletzt wurden. Grund war die Umsiedlung von 20 Roma-Familien in ein anderes Viertel. Die neuen Nachbarn verstiegen sich in rassistische Parolen und griffen schließlich zur Gewalt. Würde man diesen Umstand etwas genauer betrachten, und vielleicht auch Entscheidungen fällen, die weniger politisch gewollt sind als eher der gelten Rechtslage entsprechen – dann müsste Deutschland wohl viele Roma als Asylbewerber anerkennen.

In Artikel 16a des Grundgesetzes steht, dass Menschen, die „politisch verfolgt“ werden, in Deutschland Asylrecht genießen. An keiner Stelle steht, dass diese Verfolgung ausschließlich durch den Staat erfolgen muss. Zu diesem Schluss kommt auch ein Rechtsgutachten der Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“. Auch in der Richtlinie des Europäischen Rates zu den Mindestnormen zur Anerkennung von Flüchtlingen wird explizit erwähnt, dass Personen, die bei einer Rückkehr in ihr Heimatland „ernsthaften Schaden“ zu befürchten hätten, nicht abgeschoben werden dürfen (Artikel 2). Dieser „Schaden“ kann auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen (Artikel 6) und schließt sowohl Menschenrechtsverletzungen als auch Übergriffe der Justiz mit ein (Artikel 8). Hierzu muss die Einzelfall Prüfung wieder eingesetzt werden und die Abstempelung von Wirtschaftsflüchtlingen aufhören. Eine solche Selektion von Flüchtlingen schürt Ressentiments in der Gesellschaft und führt zu einem aufsteigenden Rassismus und Rechtsextremismus.

Der Anlage sind die Unterschriften der Petenten angeschlossen.

Im Namen aller Unterzeichner:

Matthias Forster für den Verein Refugees Welcome Lörrach

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Für den einzelnen Landkreis mag dies ein kurzfristiges Mittel sein, um die Leute zur Heimreise zu bewegen. Insgesamt betrachtet, ist die Rückkehrprämie jedoch der falsche Weg. Finanzielle Fehlanreize können nicht mit einer zusätzlichen Zahlung korrigiert werden.

Die Hauptsache ist aber die Antragsteller werden nicht persönlich zur Kasse gebeten. Wohnraum abtreten ist auch nicht vorgesehen. Persönliche Verantwortung gleich Null. Mit dieser Auffassung lässt sich alles fordern.

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