Περιοχή: Γερμανία

Keine Rücknahme bzw. Abmilderung der am 28.4.2020 in Kraft getretenen Änderungen der StVO

Αιτών
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
201 Υποστηρικτικό 201 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

201 Υποστηρικτικό 201 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Προώθηση

Mit der Petition wird gefordert, dass die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zurückgenommen oder abgemildert werden.

Αιτιολόγηση

REPLIK AUF DIE VERÖFFENTLICHUNG DES BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) UND DES VERKEHRSMINISTERSVerkehrsminister Scheuer und das BMVI begründen ihre Planung von erneuten Anpassungen an die StVO mit den Sorgen von Menschen, ihre Führerscheine zu verlieren. Dazu stellen die Petenten Folgendes fest: 1. Die Gefahr des Verlustes der Führerscheine besteht lediglich bei Missachtung der StVO. Die Sorgen sind somit ggf. im Einzelfall berechtigt. Sie sollten aber nicht dadurch behoben werden, dass Ihnen entgegengekommen wird, sondern durch Anpassung ihrer Verhaltensweisen. Die Anpassung der Verhaltensweise ist ja gerade das Ziel einer Regelung. Somit ist die Sorge der betroffenen Bürger ein gutes Zeichen, dass die Regelung einen echten Effekt haben könnte.Diesen positiven Effekt wollen die Petenten nicht einbüßen.2. Die Regelung ist seit gerade einmal 3 Wochen in Kraft als das BMVI und der Verkehrsminister die Aufweichung der Regeln ankündigen. Dies erscheint den Petenten als zu wenig Zeit, um die Situation angemessen und sachlich zu bewerten. Gerade zu Beginn einer Neuregelung ist es doch üblich und normal, dass die Menschen emotional darauf reagieren. Dies sollte nicht zum Anlass genommen werden, die Regelung direkt zu kippen. Es sollte mindestens eine Zeit von einem Jahr angenommen werden, um die Auswirkungen der Neuregelung bewerten zu können.GRÜNDE FÜR TEMPOLIMITS ALLGEMEINDie folgenden Gründe stehen allgemein für die Einführung von Tempolimits. Diese Tempolimits sind selbstredend nur wirksam, wenn sie auch eingehalten werden. Die Einhaltung kann durch angemessene Strafen herbeigeführt werden. Dies fordern die Petenten.Da die folgenden Gründe in der Vergangenheit zur Genüge diskutiert wurden, werden sie hier nur stichwortartig genannt:1. Verringerung von Unfallzahlen1. Verringerung von Unfallfolgen1. Verringerung von CO2-Ausstoß und damit der Klimakatastrophe1. Verringerung von Lärmbelastung und deren gesundheitlicher Folgen1. Verringerung von Schadstoffausstoß und deren gesundheitlicher FolgenDie Petenten fordern das BMVI, den Bundesverkehrsminister und den Bundestag auf, die Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin mit den beschlossenen Strafen (1 Monat Fahrverbot bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts) zu ahnden. In Zeiten von Klimakatastrophe, Luftverschmutzung und gravierenden Verkehrsunfällen sehen sie dies als das einzig richtige Signal an.

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