Région: Thuringe

Keine Schließung von Kitas und Grundschulen während der Pandemie

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
71 Soutien 71 en Thuringe

Le processus de pétition est terminé

71 Soutien 71 en Thuringe

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2021
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Kitas und Grundschulen müssen auch während einer pandemischen Lage, eines Lockdowns oder während einer gültigen Bundesnotbremse geöffnet bleiben.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Sie richtet sich gegen die Entscheidung im letzten Lockdown und gegen zukünftig mögliche Entscheidungen, die wieder in ähnlicher oder gleicher Art und Weise getroffen werden könnten.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Landtag Wie wird die Petition begründet? Mit dem vergangenen Bundeslockdown und den in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen wurden die Kinder zu den großen Verlierern der Pandemie!

Kinder brauchen ihre Freiräume und einen dauerhaften Zugang zu Sozialkontakten und Bildung. Gerade Kleinkinder sind keine Treiber der Pandemie, wurden jedoch durch die Schließung von Kitas und Grundschulen in ihrem Alltag und ihren Entwicklungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt. Sie haben im Gegensatz zu Jugendlichen und Erwachsenen aber wenig bis keine Möglichkeiten ihre Kontakte digital zu pflegen. Deshalb brauchen insbesondere Kita- und Grundschulkinder zwingend den direkten Kontakt zu anderen Kindern. Das Wohl des Kindes MUSS bei politischen Entscheidungen im Vordergrund stehen und nicht der Weg des geringsten Widerstandes.

Zudem sichert die Kinderbetreuung die Erwerbstätigkeit der Eltern. Die Realität hat gezeigt, dass Homeoffice und eine dem Kindeswohl entsprechende Kinderbetreuung oft nicht vereinbar sind.

Kitas und Grundschulen müssen zukünftig auch in solchen pandemischen Lagen von Schließungen ausgenommen werden. Um die Öffnung der Einrichtungen auch bei steigenden Infektionszahlen zu gewährleisten bedarf es einer transparenten und angemessenen Teststrategie, für die die Träger verantwortlich sein müssen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Ich habe bereits einen Petitionsantrag am 26. April an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschickt und habe dann ganze 7 Wochen später die Information erhalten, dass man in Berlin nicht zuständig ist, obwohl mir das im April anders dargelegt wurde, da die in Berlin beschlossene Bundesnotbremse letztendlich zu den Schließungen führt.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 23. Sitzung am 2. Dezember 2021 abschließend be¬handelt. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.

    Im Ergebnis seiner Beratung verweist der Petitionsausschuss auf die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des CoronavirusSARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO). Zur Umsetzung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen galt seit dem 6. September 2021 die Allgemeinverfügung des TMBJS, welche durch die Allgemeinverfügungen vom 30. September 2021 und vom 3. November ersetzt wurde.

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