Alueella: Saksa

Keine Verabschiedung des Entwurfs für das EEG-Gesetz 2021 in der aktuellen Fassung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der Entwurf für das EEG-Gesetz 2021 in der aktuellen Fassung nicht verabschiedet wird. Der aktuelle Entwurf weist grundlegende Mängel in Bezug auf den Ausbau der regenerativen Energien auf.

Perustelut

Die Energiewende ist eine Zentrale der aktuellen Regierung und wird immer wieder als wichtiger Zukunftsbaustein für eine lebenswerte Zukunft diskutiert.Folgende Punkte müssen im EEG-Gesetz verankert werden. - Bestandsanlagen, die aus der 20Jährigne EEG-Regelung fallen, müssen auch zukünftig eine vernünftige Basis für die Einspeisung des erzeugten Stroms ohne eine sehr kostenintensive Aufrüstung mit Regelungstechnik (z. B. Smartmetern) sein - Es sollte grundsätzlich möglich sein, eigenerzeugten Strom unbegrenzt zu verbrauchen und dies ohne Abgaben, wie z. B. EEG-Umlage /Steuern/Gebühren abführen zu müssen, ebenso sollte auch die Weitergabe z.B. an Mieter abgabenfrei erfolgen können.- Betriebe, die eine PV-Anlage auf ihren Gebäuden betreiben, müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihren eigenerzeugten Strom selbst zu verbrauchen (Eine kostenlose Abgabe an Mitarbeiter z. B. zum Laden von E-Fahrzeugen muss ebenso möglich sein), ohne EG-Umlage/Steuern/Gebühren abführen zu müssen. - Eine wie auch immer geartete Begrenzung des Ausbaus muss entfallen. Fakt ist der Wandel zu erneuerbaren Energien kann nur funktionieren, wenn ein massiver Ausbau von PV und Windenergie stattfindet. Speziell bei PV-Anlagen gilt es jeden Quadratmeter Fläche für den PV-Ausbau zu nutzen.Hierfür eignen sich Dachflächen von Häusern und Industrieanlagen ideal.Aus diesem Grund muss die Energieversorgung von einer Zentralen Versorgung auf eine weitestgehend dezentrale Versorgung umgestellt werden.Ideal wäre, wenn jeder seine benötigte Energie soweit als möglich selbst regenerativ erzeugt. Genau dies verhindert der aktuelle Gesetzentwurf, indem er je nach Anlagengröße sogar Eigenverbrauch verhindert und funktionierende Altanlagen unwirtschaftlich werden lässt. Der abgabenfreie Eigenverbrauch begründet sich darin, dass jeder der eine PV-Anlage z. B. auf das Eigenheim baut, geht mit der Errichtung voll ins unternehmerische Risiko bezüglich Bau, Betrieb und Versicherung dieser Anlage. Für den Eigenverbrauch wird die Netzinfrastruktur im Prinzip nicht genutzt. Für die Einspeisung von Überschussenergie sollte weiterhin für einen gewissen Zeitraum eine garantierte Einspeisevergütung ausgeschüttet werden.

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