Reģions: Vācija

Keine Verabschiedung des neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, die urheberrechtliche Verantwortlichkeit nicht an Diensteanbieter, z. B. Konzerne, Unternehmen oder nicht staatliche Organisationen, zu übertragen. Im Interesse des Rechts auf freie Meinung wird daher gefordert, den Entwurf des neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes nicht zu verabschieden.

Pamatojums

Das neue Gesetz zielt ganz klar auf die Meinungsfreiheit ab, auch auf die Pressefreiheit, um genau zu sagen auf die passive Pressefreiheit.Quasi ist es uns mit Abschluss dieses Gesetzes untersagt, sich aus unabhängigen Medien stetig zu informieren (und uns dazu frei zu äußern), ohne dass der Gesetzgeber wiedermal direkt in das Grundrecht eingreift, da er das Grundrecht abgeben bzw.übertragen will an die Diensteanbieter (die die im Internet Dienste anbieten, da diese die Urheberrechtsverletzungen verhindern sollen).Sprich: Die Unternehmen haben Sorge zu tragen, dass es zu solchen Urheberechtsverletzungen nicht mehr kommt. Ein Unternehmen, was in der Lage ist im Internet Dienstleistungen anzubieten, werden dazu verpflichtet Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das Gesetz erlaubt uns also nicht mehr unbegrenzt einen Artikel oder eine Schlagzeile hochzuladen, in dem die politische Meinung frei geäußert wird. Das greift unsere Grundrecht an:Artikel 5 (1) Grundgesetz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."Es ist nicht dem Bürger erlaubt, sondern das Unternehmen ist verpflichtet und hat Sorge zu tragen das es zu solchen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr kommt.Das Unternehmen wird sagen, dann lass ich das nicht mehr zu..Die Meinungsfreiheit wird dadurch erheblich eingeschränkt, man nennt es das neue Urheberrecht.Dem Bürger der Bundesrepublik Deutschland versucht man intellektuell den Informationsaustausch bzw. die Meinungsäußerung einzuschränken und somit zu untersagen!Nein zum neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz!Nein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit durch dieses neue Gesetz. Nein, kein Konzern, kein Unternehmen, keine nicht staatliche Organisation (und und und..) darf unsere Grundrechte einschränken.Unsere Grundrechte sind uns heilig und wurden nicht ohne Grund geschaffen.Deswegen sind es Grundrechte!Unterschreiben - Weitersagen - wir sind das Volk

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