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Mit der Petition wird gefordert, dass § 13b BauGB nicht verlängert wird, also keine Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, keine Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
мотиви
Schaffung von Bauland im Außenbereich darf aus Umwelt -und Klimagründen (Verlust der Artenvielfalt und Schutz unbebauter Natur-Flächen) nicht erleichtert werden.Die Grundsätze des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden sind 2013 ! durch die Novellierung des BauGBs gelegt worden. Dazu wurde als ergänzende Vorschrift § 1a BauGB formuliert, der Innen- vor Außenbebauung vorschreibt. Fläche wächst nicht nach. Einmal in Anspruch genommen, ist sie unwiderruflich verloren.
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