Regione: Vokietija

Keine versteckten Telefonkosten bei Festnetztelefonnummern/Änderung des TKG

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Palaikantis 24 in Vokietija

Peticija pabaigta

24 Palaikantis 24 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes, das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend zu ändern, dass die mit 032... beginnenden "Nationalen Teilnehmernummern" nicht bereits per Gesetz gemäß § 66m, 66a-c TKG als für den Nutzer als kostenpflichtig gekennzeichnet werden müssen.

Priežastis

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich als Betroffene mit einer Beschwerde gegen die bisherige Auslegung der §§ 66ff TKG an Sie. Ich wurde auf der Internetseite eines Onlinehändlers darauf hingewiesen, dass man sich telefonisch beraten lassen könne. Als Rufnummer wurde "03222- 1095478" angegeben, augenscheinlich eine nationale Festnetznummer in der Nähe von Berlin. Es gab keinen Hinweis, dass diese Nummer für den Anrufer kostenpflichtig ist. Dies erfuhr ich erst bei Erhalt meiner Telefonrechnung. Meine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ergab, dass regelmäßig Beschwerden gegen durch 032-er Nummern erhöhte Telefonrechnungen eingehen würden, der Verbraucherschutz der § 66ff TKG jedoch nicht greife. Entgegen allem Anschein seien die 032... er-Nummern keine Festnetznummern, sondern sogenannte „Nationale Teilnehmernummern“, die früher aus technischen Gründen benötigt worden wären. Diese wären in §§ 66a-cTKG nicht explizit aufgeführt, somit bestünde auch keine vorherige Hinweispflicht. Auch das in § 66m TKG genannte Umgehungsverbot greife nicht, da dieses sonst in den Formschreiben der Agentur genannt würde. Meinem Einwand, bei diesen Nummern wären die Verbraucher doch ebenso schutzbedürftig wie bei den im Gesetz explizit aufgeführten Diensten, wurde zugestimmt. Einigkeit bestand auch darin, dass man bei einer mit „032“ beginnenden Vorwahl und einem mit „-„ getrennten Anschluss eine gewöhnliche deutsche Festnetznummer erwartet und keinesfalls eine kostenpflichtige Rufnummer! In der Sache stimmte man mir zu, offensichtlich erfordere der Verbraucherschutz eine Einbeziehung dieser 032-Nummern in §§ 66 TKG, aber das sei eben bisher nicht so gehandhabt worden und auch leider nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur. Ich solle mich an den Petitionsausschuss wenden. Im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes bitte ich Sie daher zu prüfen, ob mit 032.. beginnende „Nationale Teilnehmernummern“ nicht bereits per Gesetz gemäß § 66m, 66a-c TKG als für den Nutzer kostenpflichtig gekennzeichnet werden müssen; bzw. das TKG dahingehend zu ändern. Vielen Dank

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