Region: Thüringen

Keine Verweigerung der Notbetreuung und/oder des eingeschränkten Regelbetriebes in Kitas für genesene Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Weiterleitung

Welches Ziel hat die Petition? Die Erweiterung des Kreises der Kinder, die Anspruch auf die Notbetreuung haben bzw. den eingeschränkten Regelbetrieb nutzen

Welche Entscheidung wird beanstandet? Verordnung des TMASGFF vom 18. April 2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Teil I, Abs. 1)

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? TMASGFF Wie wird die Petition begründet? Derzeit wird nur eine sehr kleine Gruppe von kleinen Kindern in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) in Thüringen betreut. Faktisch werden im Vergleich zu Anfang März nicht mal 10 Prozent der Kinder betreut, die vorher betreut wurden. Dafür werden gesundheitliche Gründe genannt.

ABER: Es gibt auch genesene Kinder, deren Genesung sogar amtlich bestätigt ist. An diese wird bislang überhaupt nicht gedacht. Das Robert-Koch-Institut (RKI) macht auf seiner Homepage in Bezug auf die Immunität nach der Covid-19-Erkrankung folgende Aussage: "Studien haben gezeigt, dass Personen nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion spezifische Antikörper entwickeln, die gegen das N- oder S-Protein gerichtet sind... Erste Studien zu neutralisierenden Antikörpern, die auf eine protektive Immunität hindeuten, zeigen, dass diese am Ende der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar sind (38, 175-183). Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, wie regelhaft, robust und dauerhaft dieser Immunstatus aufgebaut wird. Die Erfahrungen mit anderen Coronaviren-Infektionen (SARS und MERS) deuten darauf hin, dass die Immunität bis zu drei Jahre anhalten könnte (185-188)". Dennoch dürfen diese Kinder nicht die Kitas besuchen.

Die Begründung, dass die genesenen Kinder ein erhöhtes Risiko der Erkrankungen haben, ist deswegen unbegründet. Das RKI teilt mit, dass die Mehrheit der Krankheitsverläufe bei der Kindern und Jugendlichen eher mild bzw. unspezifisch verlaufen (RKI, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Abs. 2 «Krankheitsverlauf und demographischer Einfluss», Stand: 30.4.2020). Aus diesem Grund ist es möglich, dass Kinder von systemrelevanten Berufsgruppen infiziert sein können und trotzdem die Notbetreuung der Kitas bzw. den eingeschränkten Regelbetrieb nutzen, genesene Kinder aber nicht.

Die vom TMBJS vorgebrachte Begründung, dass die genesene Kinder die Plätze von den Kindern der Eltern aus systemrelevanten Berufen wegnehmen würden, ist unplausibel, da die Kapazitäten der Kinderbetreuung vor der Coronamaßnahmen noch nicht annähernd ausgeschöpft wurden (Bericht des Thüringer Rechnungshofs über die Querschnittsprüfung „Kosten und Finanzierung für sowie Bedarf an Kindertageseinrichtungen“, 11.04.2019, Az.: 3.3 – 752030G – 30/18 (318), S. 12). Da die Qute der notbetreuten Kindern z.Z. etwa 10% von allen Kindern in Kindertageseinrichtungen beträgt und die Gruppengröße für die Betreuung auf 10 Kinder ab 27.04.2020 angehoben wurde, besteht keine Gefahr der fehlenden Betreuungsplätzen für die Kinder der Eltern aus systemrelevanten Berufen oder erwerbstätigen Alleinerziehenden.

Wie ausgeführt gestaltet sich die Abgrenzung des Kreises der Kinder, die auf die Notbetreuung Anspruch haben, z.Z. unplausibel, ungerecht und stellt ein gesellschaftliches Problem dar, weil es wichtigen familienpolitischen Grundsätzen widerspricht. Es gibt nämlich keinen sachlichen Grund, genesene Kinder von der Kita-Notbetreuung auszuschließen und ihnen den Zugang zur sog. Notbetreuung zu verweigern.Es sind derzeit ausreichend Erzieherinnen da, die Kinder betreuen können. Diese werden - das ist richtig so - weiterhin bezahlt. Warum diese Erzieherinnen nicht auch die genesenen Kinder betreuen sollen, ist nicht verständlich.

Weder gesundheitlich noch erzieherisch noch volkswirtschaftlich ist diese Regelung zu rechtfertigen. Sie ist auch familienpolitisch katastrophal, weil sie Familien mit kleinen Kindern gegenüber Kinderlosen benachteiligt, obwohl die Kinder gesund sind. Zudem benachteilgt sie Frauen, weil letztlich für sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch mehr erschwert wird, was letztendlich zur erhörten Altersarmut für die Frauen führt.

Daher appelliere ich an Sie: Öffnen Sie die sog. Notbetreuung in den Kitas UMGEHEND für genesene Kinder. Es gibt keinen Grund, sie weiterhin von der Betreuung in den Kitas auszuschließen.

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