Região: Alemanha

Keine weitere Erfassung persönlicher Daten im Gastronomiegewerbe

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Apoiador 18 em Alemanha

A petição foi terminada.

18 Apoiador 18 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Gastwirte und Gastronomen nicht weiter die persönlichen Daten ihrer Gäste verlangen und aufbewahren müssen. Die bereits gewonnenen Daten müssen sofort vollständig vernichtet werden.

Razões

Nachdem Gastronomiebetriebe in Folge der Covid-19-Pandemie die Erlaubnis zur Wiedereröffnung ihrer Betriebe erhalten haben, sind diese gezwungen persönliche Daten der Gäste zu sammeln, ohne die Aushändigung der persönlichen Daten dürfen Gäste nicht bewirtet werden!Dabei ist festzustellen das verschiedene Gastronomiebetriebe mit der DSGVO überfordert sind, somit kommt es teilweise zu einer öffentlichen Zurschaustellung von persönlichen Daten, Adressen und Telefonnummern von Gästen.Artikel 2 Grundgesetz: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Gemäß Artikel 2 ist die Erstellung eines detaillierten Bewegungsprofils einer freien, strafrechtlich unverdächtigen Person bereits ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Erzwingung der Herausgabe persönlicher Daten ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und eine Missachtung gegen alle guten Sitten und Gesetze von Freiheit und Gleichheit! Der Zwang ist gegeben, da eine Person ohne Herausgabe der persönlichen Daten in einem Gastronomiebetrieb nicht bewirtet werden darf. Anders ausgedrückt, wenn eine Person die Mitwirkung an der Erstellung eines Bewegungsprofils verweigert, so wird dieser Person der Zugang zu Nahrung, Getränken und sogar zur Toilette verwehrt! Diese Regelung ist in keiner Weise vergleichbar mit der Ausweispflicht zum Schutze Minderjähriger bei dem Handel mit Tabakwaren, Alkoholika oder anderen Beschränkungen aufgrund des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus sind in der Bundesrepublik Deutschland Geschäftsabschlüsse unter 2.000 € nicht meldepflichtig und dürfen vollkommen anonym abgewickelt werden, lediglich sind anonymisierte Daten über Umsätze von Gewerbetreibenden dem Finanzamt mitzuteilen.Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, wer die Daten erhält, wann die Daten ausgewertet werden und wozu die erhobenen Daten dienen, auch wenn damit angeblich die Ausbreitung eines Krankheitserregers, in diesem Fall Covid-19, gestoppt werden soll. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Daten sind lediglich eine Momentaufnahme ohne jeden Zusammenhang und auf jeden Fall nicht dazu geeignet, eine Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern.Daher die Forderung, umgehend diese Datenerhebung zu stoppen und die bereits erfassten Daten zu vernichten!

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Novidades

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