Область : Німеччина

Keine Wertung von Kleinanlagen (Plug-in PV-Anlage) bis 2 kW als Erzeugereinrichtungen/Vereinfachung des Anmeldeverfahrens

Заявник
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
78 78 в Німеччина

Збір завершено

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  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог із одержувачем
  5. Рішення

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Переадресація

Mit der Petition soll erreicht werden:- Kleinanlagen bis 2 kW nicht als Erzeugereinrichtungen zu werten- das Anmeldeverfahren massiv zu vereinfachen (es handelt sich ausschließlich um standardisierte Produkte) - Kleinanlagen von einer Drosselungspflicht auf 70 % auszunehmen- von einer reduzierten Einspeisevergütung über Zweiwegezähler abzusehen, da bilanziell keine Einspeisung erfolgt und- um die Wirtschaftlichkeit von Plug-in PV-Anlagen bis 2 kW herzustellen.

мотиви

Die vollständigen Installationspaketpreise kleiner Solaranlagen (Plug-in PV-Anlagen) liegt bei einer Leistung von 1 kW heute bei ca. € 1.200 und kann auf fast allen Dächern installiert werden. Ohne bilanziell eine tatsächliche Einspeisung vorzunehmen, decken sie einen Teil der Grundlast eines Haushaltes. Diese kleinen Anlagen mit bis 2 kW Leistung unterliegen dem Erneuerbare Energien Gesetz gleich einem Stromerzeuger und Nettoeinspeiser. Das führt zu völlig unangemessenem bürokratischem Aufwand. Bei dem Anschluss einer solchen Anlage gilt der Betreiber nach der Verordnung als Unternehmer und Energielieferant, was zu absurden bürokratischen Formalismen führt. "MesseinrichtungAuf Grund gesetzlicher Anforderungen z. B. des § 55 (Messstellenbetriebsgesetz–MsbG) ist die dem Netz entnommene Elektrizität sowie der in das Netz eingespeiste Strom aus Anlagen des EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) messtechnisch zu erfassen. Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass die erzeugte Strommenge der Plug-in PV-Anlage in das Netz gelangt, ist ein Zweirichtungszähler zu installieren.""Der Betrieb der Anlage hinter einem nicht rücklaufgesperrten Zähler muss ausgeschlossen werden, da dieser bei möglicher Netzeinspeisung rückwärts laufen und somit ein Verstoß gegen geltende Gesetze und Regelungen darstellen würde."Weiterhin wird eine Drosselung der Anlagen auf 70 % der Nennleistung gefordert. Das erscheint bei solchen Kleinanlagen völlig abwegig.Das alles stellt einen unangemessenen bürokratischen Aufwand dar, der von einem Laien nicht durchgeführt werden kann. Die in Rechnung gestellte Arbeitszeit eines Fachhandwerkers für die Anmeldung der Anlage kann derzeit die Kosten der Installation, ja sogar die der Anlage selbst, übersteigen. Aus diesem Grunde soll der Anmeldeformalismus klein gehalten werden. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass nicht die fachgerechte Installation in Frage gestellt wird und auch nicht die Mitteilung der Installation einer solchen Anlage an Energielieferanten und Netzbetreiber.Im Ansatz sinnvolle und wirtschaftliche Plug-in PV-Anlagen werden nicht installiert, weil es sich nicht lohnt. Umgekehrt aber erhalten Großbetreiber Subventionen. Die derzeitige gesetzliche Regelung kann im Hinblick einer Reduktion des CO2-Ausstoßes und Förderung erneuerbarer Energien nicht beabsichtigt sein und stellt einen massiven Eingriff in eine sinnvolle und freie Geschäftsausübung dar.

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