Terület: Németország
Egészség

Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-„Beschneidung“

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Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité; Charité – Universitätsmedizin Berlin; Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Neugeborene empfinden Schmerzen stärker als ältere Kinder oder Erwachsene. Das entspricht aktuellem Stand der Wissenschaft. Die Anwendung der Schmerzsalbe EMLA bei sog. Beschneidung bewerteten Experten der Europäischen Arzneimittel-Agentur wegen unzureichender Schmerzreduktion als „ethisch inakzeptabel“. Unbedenklichkeitshinweise in Fach- und Gebrauchsinformation wurden entfernt. Dessen ungeachtet wird in der „Weiterbildung für jüdische Beschneider“ gelehrt:

„Für einen Säugling, da ist man sich einig, ist die Emla-Salbe derzeit halachisch [n. jüd. Recht] und medizinisch der einzig gangbare Weg. Für ein sechs Monate altes Kind reicht sie wohl nicht mehr aus.“ (17.10.2013: https://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17311))

So werden mehr Schmerzen fühlende Neugeborene mit einem für diese Indikation nicht zugelassenen Schmerzmittel behandelt, das für ein weniger Schmerzen fühlendes älteres Kind schon nicht mehr ausreicht. Damit wird gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen und den Betroffenen unerträgliches, traumatisierendes Leid zugefügt. Ganz offensichtlich wird das Kindeswohl verletzt. Das ist selbst laut Beschneidungsgesetz verboten.

Dennoch geschieht es im Jüdischen Krankenhaus Berlin. Auch wird nicht berücksichtigt*, dass EMLA den Schmerz bei Lösung der Vorhautverklebung nicht erreicht und postoperativ erst nach 8 Stunden wieder angewendet werden sollte, aber auch nicht auf offener Wunde.+ Von einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Charité sollte man erwarten können, dass es nicht entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft lehrt, entgegen den Standards guter klinischer Praxis handelt, sowie ein Gesetz missachtet. * https://www.zwangsbeschneidung.de/archiv/experten-rechtsausschuss-26-11-2012/Stellungnahme_Graf.pdf
+ https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/e/emlaR-creme/

Für einen medizinisch nicht indizierten Eingriff gibt es neben der zu risikoreichen Narkose nur eine hoffnungslos unzulängliche Betäubung bei Neugeborenen.* Ihre medizinisch unnötige Beschneidung ist daher Kindesmisshandlung. * vgl. R. Merkel in: https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/beschneidung-minima-moralia-11971687.html

Gerade Deutschland ist durch seine Vergangenheit dazu verpflichtet, unsere jüdischen Mitbürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, besonders deren Kinder als die Schwächsten. Auch alle anderen von unnötiger Beschneidung bedrohten Kinder haben ein Recht auf diesen Schutz.

Wo Jungen durch medizinisch unnötige Beschneidung mit Risiko und Schmerzen die Vorhaut – der funktionell nützliche und empfindlichste Teil der Genitalien – entfernt wird, werden ihre Grund- und Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, genitale Selbstbestimmung und geschlechtliche Gleichbehandlung, sowie Schutz vor Gewaltanwendung und genitalverstümmelnder Misshandlung verletzt.

Wo Ärzte medizinisch unnötig Kinder beschneiden, verletzen sie ihre Verpflichtung, nicht zu schaden, Grundsätze ärztlicher Ethik des Weltärztebundes (Deklaration v. Genf: https://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf)) und Humanitäre Prinzipien der Europäischen Berufsordnung. (www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1142.1145)

Standards guter klinischer Praxis und aktueller Stand der Wissenschaft sind einzuhalten. Eine „effektive Schmerzbehandlung“ erfordert den Nachweis ihrer Wirksamkeit, der die Kriterien der Helsinki-Deklaration erfüllt. (www.bundesaerztekammer.de/downloads/deklHelsinki2008.pdf) Den betroffenen Jungen mit ihrem durch Beschneidung zugefügten Leid sollte unser Mitgefühl gelten. Sie müssen beschützt werden vor Kindeswohl verletzender Zufügung qualvoller Schmerzen durch riskante und medizinisch unnötige „Beschneidung“. Ihnen muss gleicher Schutz zukommen wie von „Beschneidung“ bedrohten Mädchen.

Indoklás:

Schmerzhafte medizinisch unnötige „Beschneidung“ verletzt das Kindeswohl – auch Jungen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und genitale Selbstbestimmung.

Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie das Anliegen des Offenen Briefes: Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-„Beschneidung“. Bei medizinisch unnötiger „Beschneidung“ wird mit der Vorhaut der funktionell nützliche und empfindlichste Teil des Genitals unwiederbringlich entfernt. Das birgt Risiken und vor allem Neugeborene erleiden dabei qualvolle Schmerzen. Deren Verletzung des Kindeswohls selbst in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Charité darf nicht weiter geduldet und als ärztliche Kunst gelehrt werden. Dies ignorierend erklärte die Charité dazu nur ausweichend:„Wir gehen davon aus, dass die Diagnostik und Therapie der Häuser grundsätzlich den Standards guter klinischer Praxis und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.“* * Dem Autor vorliegende Stellungnahme vom 12.11.2013

Anhang:

Namhafte Mediziner und Juristen gegen medizinisch unnötige Jungen-„Beschneidung“

Mediziner:

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie sagt (Hervorhebung v. A.): „Beschneidungen ohne medizinische Indikation sind Genitalverstümmelungen“ (Kommentar: Denn dabei wird der empfindlichste Teil des Genitals entfernt.) und: „Eine Beschneidung ohne Schmerzausschaltung ist aus unserer ärztlichen Sicht Kindesmisshandlung. Damit meine ich auch Beschneidungen unter ausschließlicher Verwendung dieser Salbe.“ (B. Tillig, Stellungnahme nach dem Kölner Urteil, 07/2012: https://www.kinderhilfe.de/fileadmin/files/Presse/PM_Anhaenge/Tillig_Beschneidung_Stellungnahme_280612.pdf und: vom SPIEGEL [Nr. 48/25.11.2013, S. 132] dazu befragt, dass „man sich im Jüdischen Krankenhaus in Berlin bei der Neugeborenen-Beschneidung in den ersten 14 Lebenstagen allein auf die Verwendung der „Emla-Salbe“ verlässt“, die dafür nicht zugelassen ist.) Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte und die Dt. Akademie für Kinder- und Jugendmedizin lehnen eine medizinisch unnötige „Beschneidung“ als gegen Recht und Kindeswohl verstoßend ab. Sie erklären außerdem, „dass Neugeborene Schmerzen sogar erheblich stärker empfinden als ältere Kinder oder Erwachsene, da neuronale Mechanismen der Schmerzmodifikation noch nicht entwickelt sind.“ (07/2012: dakj.de/media/stellungnahmen/ethische-fragen/2012_Stellungnahme_Beschneidung.pdf )

Juristen:

Für den Vorsitzenden BGH-Richter Fischer „bleibt unklar, aus welchen Gründen ein religiöser Ritus ... ein solches Gewicht erlangen soll, dass er sogar die Verstümmelung einwilligungs- und widerstandsunfähiger Säuglinge und Kleinkinder rechtfertigen soll“.1
Die Jura-Professoren U. Paeffgen und T. Walter lehnen die sog. Beschneidung von Mädchen und Knaben ebenso als „Genitalverstümmelung“ ab.2
BGH-Richter Prof. Eschelbach hält das Beschneidungsgesetz für „offensichtlich verfassungswidrig“. Er erklärt, „dass alle zugrundeliegenden Tatsachenannahmen falsch sind.“ und: „Der Staat muss ... zuerst die Kinder schützen, die sich nicht wehren können.“3 Damit sind drei der vier wichtigsten Strafgesetzbuch-Kommentare gegen „Beschneidung“.

Verfassungsrechtler Prof. Isensee: „Strafrechtlich gesehen ist das Abschneiden des Praeputiums eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB“.4

1 "Begründungen ... immanent beschränkt" Beck’sche-Kurz-Kommentare
2 Paeffgen zu Beschneidung: NK-StGB; Walter: ZEIT-Online, 14.7.13
3 Beck-Online-Kommentar z. StGB §223
4 JZ 2013, 317-327

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Ùjdonságok

  • Petition wurde nicht eingereicht

    2018. 10. 12. -on,-en,-ön,-án,-én

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrte Unterstützer,

    vom Leiter der Geschäftsstelle des Dt. Ethikrats, Dr. Vetter, habe ich die unten stehende Antwort bekommen. Als Grund für die Nichtbefassung mit dem Thema der Beschneidung wird von ihm jetzt genannt, dass der Ethikrat sich mit einer Befassung überlastet sieht. Immerhin eine Antwort, die anderen Adressaten haben bisher nicht geantwortet.

    Schöne Grüße
    Helmut Müller

    Sehr geehrter Herr Müller,

    mit Ihrer Nachricht vom 12. Dezember 2014 beziehungsweise Ihrem Schreiben vom 23.08.2014 haben Sie ausführlich dargelegt, dass Sie die Thematik der Beschneidung von Jungen für ein so wichtiges Anliegen halten, dass sich der Ethikrat erneut damit befassen sollte. Die Auswahl der Themen mit denen sich der Ethikrat befasst... további

  • Die Zeichnungsfrist ist beendet

    2014. 08. 24. -on,-en,-ön,-án,-én

    Fortsetzung 2 der Erwiderung an Dr. Vetter vom 23.08.2014

    Im März 2013 widerlegten 19 europäische Kinderarztverbände den Bericht der AAP, der behauptete, es überwögen Vorteile die Risiken der Beschneidung. Die Risiken den betroffenen Kindern unnötig aufzubürden ist ethisch nicht zu rechtfertigen. Am 24.06.2013 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA die Anwendung der Schmerzsalbe EMLA bei der Säuglingsbeschneidung wegen unzureichender Schmerzreduktion als „ethisch inakzeptabel“ bewertet. Damit ist die diesbezügliche unzureichende Wirksamkeit der Schmerzsalbe EMLA keine noch „zu klärende medizinische Frage“ mehr, und ihre hierbei trotzdem durchgeführte Anwendung eine Missachtung ethischer Grundsätze.
    Ebenfalls im Juni 2013 hat der Deutsche... további

Gegen Genitalverstümmelung bei Jungs und Mädchen !

Das Beschneidungsforum.de unterstützt diese Petition ausdrücklich NICHT und verwehrt sich dagegen als "Unterstützer" geführt zu werden

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