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Keine Zustimmung zum Kabinettsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Der Deutsche Bundestag möge dem Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung - Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht zustimmen.

Selgitus

Das GEG verfehlt sein Ziel zur CO2-Minderung, da die enthaltenen Bilanzierungsgrenzen und Anforderungen an Neubauten und Sanierungen nur die Nutzungsphase des Gebäudes berücksichtigen. Die CO2-Emissionen bei der Herstellung der Bau- und Betriebsstoffe bleiben unbeachtet. Hierdurch wird gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom März 2018 verstoßen. Dort hat die Große Koalition definiert, das „Prinzip der Nachhaltigkeit umfassend zu beachten“ und „unsere Ressourcen im Kreislauf zu führen.“ Zur Methodik wurde konkretisiert: „Deshalb werden wir für Ökobilanzen als Entscheidungsgrundlage zügig die einheitliche Methodik weiterentwickeln.“ Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde weiterhin festgelegt, dass „die Ziele dann am kostengünstigsten erreicht werden, wenn sie sektorübergreifend realisiert werden können.“ Aufgrund der nun im Entwurf zum GEG vorgesehenen Trennung zwischen (Baustoff-) Industrie und Gebäudebetrieb widerspricht das Kabinett diesem ökonomischen Grundsatz. Die Bilanzierung und Begrenzung des Primärenergiebedarfs während der Nutzung – wie im derzeitigen Entwurf des GEG vorgesehen – ist ungeeignet, um die globalen Klimaziele und die auf Bundesebene im Klimaschutzprogramm 2030 definierten Ziele zu erreichen. Die gesetzliche Anforderung sollte sich nicht nur auf die Nutzungsphase von Gebäuden beschränken, sondern auch deren Umweltwirkung bei der Errichtung und Instandhaltung berücksichtigen. Hierzu muss über eine Ökobilanz das Erderwärmungspotenzial in Form von CO2-Emissionen im Lebenszyklus statt dem Primärenergiebedarf während der Nutzung als Messgröße herangezogen werden.

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