Petition richtet sich an:
Bundestag und Landtage der Bundesländer
Die von uns gewählten Volksvertreter bezeichnen uns immer wieder als den obersten Souverän. Zumindest, wenn es darum geht alle Jahre wieder in das hochbezahlte Amt eines Abgeordneten gewählt zu werden. Sie treten an mit dem Versprechen alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um dem Volk zu dienen. Dabei stellen wir aber immer wieder fest, dass dieses Versprechen nur gegeben wird, um das "Sahnehäubchen" zu sichern.
Wie aber kann es sein, dass ein Abgeordneter seine Arbeit als gewählter Volksvertreter gewissenhaft erledigt, wenn er gleichzeitig oder aber wie es eher der Fall sein wird Hauptberuflich seiner Nebentätigkeit - seinen Nebentätigkeiten nachgeht.
Denn auch für Abgeordnete hat der Tag nur 24 Stunden, die Woche nur 7 Tage. Das Mandat ordnungsgemäß und gesetzlich verantwortlich zu erfüllen ist aber durch die Erledigung von Nebentätigkeiten und unter Berücksichtigung der teilweise anfallenden Reisen zum Wohnort absolut unmöglich.
Was fühlen diese Politiker, wenn sie an den Wähler und das abgegebene Wahlversprechen denken?
DIE TOPVERDIENER IM DEUTSCHEN BUNDESTAG http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-das-sind-die-abgeordneten-mit-den-hoechsten-nebeneinkuenften-a-1106089.html
EIN ACH SO ARMER UND UNTERBEZAHLTER ABGEORDNETER https://glaeserner-abgeordneter.de/infotour/meine-einkuenfte Die Einkünfte des Herrn Bundestagsabgeordneten Florian Pronolds
Begründung
UNTERSTÜTZUNG DURCH EMPFÄNGER von Hartz IV und ALG 1:
Wenn Du eine dieser Leistungen vom Staat bekommst, darfst DU KEINERLEI Nebeneinkünfte erzielen, die mehr als ein "Butterbrot" bringen.
UNTERSTÜTZUNG DURCH EMPFÄNGER von Witwenrente:
Wenn DU Witwenrente bekommst, wird das Einkommen welches über einen Freibetrag von 819,19 Euro hinausgeht zu 40 % angerechnet.
UNTERSTÜTZUNG DURCH BEAMTE
Wenn Sie Beamter im Ruhestand sind, dürfen Sie natürlich auch nur bis zu gewissen Höchstgrenzen hinzuverdienen. Danach werden dann Ihre Pensionsansprüche gekürzt. Sie arbeiten also teilweise umsonst.
UNTERSTÜTZUNG DURCH SCHÜLER UND STUDENTEN
Wenn DU stattliche Unterstützung - BAFÖG bekommst - gelten NATÜRLICH sehr enge Hinzuverdienstgrenzen. Solltest Du während der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, bekommst Du ebenfalls kein Studenten-BAföG mehr. ABGEORDNETE dürfen aber jederzeit hinzuverdienen.
UNTERSTÜTZUNG DURCH ALLE
Es wird Zeit, dass sich endlich etwas an der Nebentätigkeit als ABGEORDNETER ändert. Für gutes Geld soll gute Arbeit und nicht gute NEBENARBEIT geleistet werden.