Terület: Rostock
Környezet

KGV/KGA Am Moor e.V. bleibt KGA und wird kein Kleingarten(vereins)park!

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Vorsitzender Stadtverband Herrn C. Seifert
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Mit einer Umwandlung würden Kleingärtner freiwillig umfassende sowie nachteilige Konsequenzen akzeptieren und der Willkür städtischer Vorhaben ausgeliefert sein. Geschaffene Werte und Bestandssicherheit wären unwiderruflich gefährdet. Hier ein Auszug betreffend Zugang und Öffentlichkeit der Anlage.

Ein verfassungsrechtliches Gebot unsere Kleingartenanlage der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, lässt sich weder aus der Sozialbindung des Eigentums noch aus dem Sozialstaatsprinzip herleiten (Mainczyk/Nessler, Bundeskleingartengesetz, 11. Auflage 2015, S. 17 f.). Eine gesetzliche Grundlage, die eine Kleingartenanlage dazu verpflichtet, gibt es nicht! Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet eine gesetzliche Regelung darüber zu treffen, da Kleingartenanlagen sich zumeist bereits freiwillig geöffnet haben und zudem dieses den Vorteil mit sich bringt, dass die Verkehrssicherungspflicht, z.B. Haft- und Unfallversicherung, bei einer freiwilligen Öffnung der Vereinsanlagen von den Kleingärtnern selbst übernommen wird (BT-Drucks. 9/2232, S. 15). Diesbezüglich wurde der Verband der Gartenfreunde im Generalpachtvertrag (§ 18) seitens der Stadt dazu verpflichtet, die Wege und Gemeinschaftsflächen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen zu gewährleisten. Davon betroffen ist also nur die Pflege und Unterhaltung. Auch die Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde Rostock enthält daher gemäß Nr. 7.2 lediglich die Verpflichtung die Kleingartenanlage zu bestimmten Zeiten für „Besucher“ zu öffnen. In diesem Rahmen betrifft dies allerdings nur die Zugänglichkeit der Hauptwege (§ 1 Abs. 4 Verwaltungsvertrag zwischen Generalpächter und Verein). Für eine gänzliche Öffnung für die Allgemeinheit gibt es demnach weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Grundlage. Die Zugänglichkeit für die Allgemeinheit/Öffentlichkeit basiert demnach auf Freiwilligkeit des Vereins.

Der Kleingarten erfüllt seine sozialpolitischen und städtebaulichen Funktion durch seine Beschränkungen hinsichtlich der Begrenzungen der Kündigungsmöglichkeiten für den Verpächter, Pachtpreisbindung und dem Ausschluss befristeter Verträge bei Dauerkleingärten. Diese Beschränkungen beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Verpächter und dienen dem unmittelbaren Schutz des Kleingärtners und mittelbar den städtebaulichen Zielsetzungen. Der Zugang der Öffentlichkeit zu den Kleingartenanlagen ist lediglich ein städtebauliches Element, neben Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung, Verbesserung der ökologischen Grundlagen in den Städten etc..

Eine Verpflichtung kann sich dennoch durch die Entwidmung einer Fläche durch Bebauungsplan ergeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 o. Nr. 21 BauGB). Dann aber auch mit den daraus ergebenen Konsequenzen im Sinne der Erhaltung, Haftung und Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Rostock.

Nach unserer Meinung erfüllt gerade die Straße im Hauptweg keine kleingärtnerischen Zwecke mehr und führt mehr und mehr zur Schaffung einer faktischen Siedlungsstruktur i.S.d. § 34 BauGB. Das kann insbesondere dann gelten, wenn weitere Umstände hinzutreten, die den Gesamtcharakter der Anlage beeinflussen (hier dann vermutlich die zu schaffenden Erholungsflächen).

Indoklás:

Wir bieten bereits Naherholung ... für Bewohner und Besucher in Warnemünde. Es gibt in Warnemünde bereits ... Parks, Promenade, Alten Strom,Strand, Küstenwald mit Wanderweg. Weitere Villen und Hotels brauchen wir dagegen nicht. Zudem sind das Dietrichshägener Moor und die Naturschutzgebiete, in Art und Vielfalt, zu schützen! Wir möchten alle noch bestehenden Anlagen in Warnemünde, im Sinne der Gemeinschaft, naturnah und ökologisch erleben dürfen.

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Ùjdonságok

  • Hat sich vorerst erledigt .... Danke!

    Schaut Ostseezeitung von heute, wir haben einige Punkte vorerst erreicht.

    ´´Kleingartenanlage hat neuen Chef`` ... Vorsitzenden wäre richtig ... Chef passt ja wohl nicht zu Verein, oder?

    Wir werden dem neuen Vorsitzenden und seinem Vorstand eine faire Chance geben ...

    Freundliche Grüße Heiko

    Facebook: ´´Moormänner1916``

Kleingartenparks sind zur Lösung von Leerstandsproblematiken. Diese Anlage leidet nicht unter einem Leerstandsproblem. Sie braucht daher nicht aufgewertet werden, um die Anlage für neue Kleingärtner attraktiver zu machen. Vielmehr besteht m.E. hier eher das Interesse seitens der Gemeinde oder der Touristenlobby durch Kosten- und Haftungsverlagerung günstig neue Erholungsflächen zu schaffen.

Wer sich mit Kleingärten und ihrer Bedeutung für Städte ,Familien ,auch alten Leuten nicht auskennt sollte sich besser mit so einem Halbwissen raushalten .Der hat sicher auch keine Ahnung was ein KGP bedeutet.Ich glaube nicht das KGV das auffangen können ,was die Regierung nicht schafft(Integration)

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