Kraj : Německo
Dialog

Kinder- und Jugendhilfe - Ablehnung der Gesetzesänderung zum dauerhaften Verbleib von Kindern in Pflegefamilien

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Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 33 v Německo

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  1. Zahájena 2017
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  4. Dialog s příjemcem
  5. Rozhodnutí

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge die Gesetzesänderung zum dauerhaften Verbleib von Kindern in Pflegefamilien ablehnen und ● Verhinderung missbräuchlicher Inobhutnahmen ● Umgang für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern von Anfang an und Kontakt zu einer Person ihres Vertrauens ● kurzfristige Beweiserhebung ● einklagbaren Standard von Sachverständigengutachten und Vorlagemöglichkeit bei einer unabhängigen Stelle ● Einrichtung einer Ombudsstelle für Betroffene gesetzlich sichern.

Odůvodnění

Immer wieder werden missbräuchliche Inobhutnahmen durch das Jugendamt bekannt. Kinder oder Jugendliche werden nach einer Kindeswohlgefährdungsmeldung teilweise gewaltsam mit Polizeieinsatz in Einrichtungen gebracht. Sehr oft bestand keine dringende Gefahr wie im Gesetz verlangt, sondern latente Kindeswohlgefährdung z. B. durch Erziehungsfähigkeit der Eltern. Ambulante Hilfen wären anzubieten. Widersprechen Eltern der Inobhutnahme, werden sie in Jugendämtern immer wieder mit der Aussage, sie bekämen keinen Umgang oder das Sorgerecht würde entzogen, genötigt zuzustimmen. Sind die Eltern einverstanden, ist es oft so gut wie unmöglich, die Kinder wieder zubekommen. Viele Familiengerichte halten sich nicht an die Verpflichtung, regelmäßig zu prüfen, ob weiterhin Kindeswohlgefährdung besteht. Die geplante Gesetzesänderung wird dieses Problem festigen. Im Jugendamt entsteht leicht eine Gesprächsatmosphäre, die Eltern zu einem sie disqualifizierenden Verhalten bringt. Mitarbeiter erwägen dann schnell, die Eltern seien psychisch krank und ein Gutachten müsse dies klären. Nicht sichergestellt ist, dass Jugendamt und Einrichtung das Recht der Kinder und Jugendlichen beachten, Kontakt mit einer Vertrauensperson aufnehmen zu können. Berichten zufolge wurden Eltern nicht über den Verbleib der Kinder informiert und Einrichtungen unterbinden wiederholt den Umgang von Eltern und Kindern. Entfremdung und weitere Belastung treten ein. Leitet das Jugendamt ein Familiengerichtsverfahren ein, befinden sich die Eltern in sehr nachteiliger Rechtsposition. Ursachen sind: Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrensbeistände können sanktionslos vor Gericht einseitig zugunsten der Fremdunterbringung aussagen sowie Einrichtungen einseitige, die Eltern belastende Berichte zur Gerichtsvorlage an das Jugendamt senden. Eltern bzw. ihren Anwälten liegt vor der Verhandlung oft keine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes vor. Sie erfahren mangels eines Rechts auf Akteneinsicht beim Jugendamt nicht, worin die Kindeswohlgefährdung besteht und ob nicht wahrheitsgemäße Berichte verfasst wurden. So haben sie keine Möglichkeit, die Missstände zu beseitigen bzw. Berichte richtigzustellen. Für die Eltern ergeben sich Nachteile bei einer Begutachtung als Beweis vor Gericht: Diese nimmt viel Zeit in Anspruch, die Entfremdung zwischen Kind und Eltern schreitet voran. Viele Gutachten kommen zu falschen Ergebnissen und entsprechen nicht den Anforderungen, Mindeststandards fehlen. Eltern haben zu wenig Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Elterliche Ablehnung der Gutachten wird als mangelnde Kooperations- und Erziehungsfähigkeit ausgelegt und das Kind nicht zurückgegeben. Fehlentscheidungen sowie eine positive Entwicklung der Eltern können nie ausgeschlossen werden. Die Rückkehr eines Kindes oder Jugendlichen zu seinen Eltern sollte deshalb immer möglich bleiben. Benachteiligte Familien brauchen mehr Unterstützung, Fremdunterbringung und Familienzerstörung sind keine Lösung.

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zprávy

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-18-17-2165-041457
    27232 Sulingen
    Kinder- und Jugendhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend – als Material zu überweisen.

    Begründung

    Die Petentin fordert eine Gesetzesänderung dahingehend, dass auf geplante Regelungen
    zum dauerhaften Verbleiben von Kindern in Pflegefamilien verzichtet wird und eine
    Änderung der Vorschriften für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche im Hinblick
    auf ihren Umgang mit ihren Eltern.
    Weiterhin möchte sie die Einrichtung von Ombudsstellen für Betroffene erreichen. Sie
    führt aus, dass immer wieder missbräuchliche Inobhutnahmen durch... více

rozprava

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