Reģions: Vācija

Kinder- und Jugendhilfe - Forderung nach einer Aufsichtsbehörde für Jugendämter

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Atbalstošs 14 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

14 Atbalstošs 14 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Die Unterzeichner fordern die Aufhebung der kommunalen Selbstverwaltung der Jugendämter und fordern eine Aufsichtsbehörde für Jugendämter!Die zahlreichen Petitionen zu diesem Thema sind den Unterzeichnern bekannt. Es wird gebeten, diese ebenfalls zusammenzufassen und mit in diesem Vortrag zu erwähnen!Die EU und UN haben bereits mehrfach die BRD gerügt und führen aktuell wieder Verfahren gegen die BRD!

Pamatojums

Die Gewaltentrennung ist ein Werkzeug der Demokratie in der BRD. Die Obhutnahme von Kindern ist einer der enormsten Eingriffe in die in dem Grundgesetz sicher geregelten Rechte von Eltern und Kindern.Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann. Eine Trennung der Kinder von ihren Eltern stellt den stärksten Eingriff in dieses Recht dar. Der Eingriff unterliegt strenger verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Das Jugendamt ist jedoch in seiner kommunalen Funktion keine verfassungsrechtliche Behörde oder zumindest keine Behörde, welche durch die Verfassung kontrolliert wird.Jugendämter handeln oft auf alleine einen Verdacht ohne die oft angenommenen Handlungsleitfaden.In den Handlungsleitfaden ist oft die Rede von Prüfung der Erziehungsfähigkeit , welche die Eltern jedoch laut Grundgesetz nicht zu beweisen vermögen und diese auch nicht beweisbar ist.Des weiteren steht den Jugendämter das Werkzeug der unwahren Gestaltung ihrer Aussagen zur Hand ohne strafbare Auswirkungen.Alleine schon ungeprüfte Aussagen von Nachbarn oder Familienmitgliedern ziehen schon erhebliche Maßnahmen nach sich.Daraus stellt sich die Frage, ob hier nicht die eigentliche Kindeswohlgefährdung entsteht.Es resultieren daraus auch Entfremdungen.Die EU-Kommission hat die BRD bereits bezüglich dieser Thematik mehrfach gemahnt .Aktuell befasst sich auch die UN wieder mit den Jugendämtern in der BRD.Dieses auch nicht zuletzt da immer mehr Fälle bekannt werden, in denen die "Willkür" angesprochen wird.Eine solche "Willkür" ist ohne Fachaufsicht unbestritten möglich. So wie im Fall Duisburg, in dem ein JA Leiter im eigenem Interesse Jugendliche in das Ausland verschob oder der Fall aus Bedburg (50181), wo ein Bürgermeister im Streit mit einem Kindesvater ihm unter Vorwand die Kinder entziehen ließ.Kinderheime unterliegen generell der Fachaufsicht der Landesjugendämter. Aber auch hier sind für die Eltern in 1. Linie die Ansprechpartner die Jugendämter.Auch werden immer mehr psych. Eigenerkrankungen von JA Mitarbeitern bekannt wie auch Münchhausen by Proxi etc..Die Gefahr, hier kollegial zusammen zu arbeiten zum Schutze der eigenen Kollegen, ist sehr hoch, da eine Haftbarkeit der JA Mitarbeiter nahezu ausgeschlossen ist.Auch werden Eltern immer mehr in Gutachten gezwungen. So wird die Verweigerung am Gutachten als Versagen gewertet.Um einen einheitlichen Prozess zu schaffen und der Willkür vorzubeugen als auch die Korruption einzudämmen, ist eine Fachaufsicht erforderlich, die nach immer mehr Medienberichten und Thematisierungen in den neuen Medien unausweichlich ist.Die Antragsteller ( Unterzeichner) fordern somit ganz klar unter dringendem Handlungsbedarf eine umgehende Abänderung! Der Verfasser wäre bereit dem Petitionsausschuss etc. vorzutragen.

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Jaunumi

  • Pet 3-18-17-2165-021609a Kinder- und Jugendhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden die Aufhebung der kommunalen Selbstverwaltung der
    Jugendämter und die Errichtung einer Aufsichtsbehörde für die Jugendämter
    gefordert.

    Es wird ausgeführt, dass die Inobhutnahme von Kindern einer der stärksten Eingriffe
    in die Rechte von Eltern und Kindern sei. Das Grundgesetz garantiere den Eltern das
    Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Jugendämter würden oft auf einen
    Verdacht hin reagieren. Bereits ungeprüfte Aussagen von Nachbarn oder
    Familienmitgliedern hätten erhebliche... vairāk

Debates

Ich bin für eien offizielle Aufsichtsbehörde für Jugendämter, da hier die Willkür Überhand nimmt. Da werden JA Mitarbeiter als Pflegeperson eingesetzt und decken Straftaten ihrer Pflegekinder. Da entwickelt sich Wut, das ist mir mit meiner Enkelin passiert. Da muss man sich nicht wundern, wen JA Mitarbeiter attackiert werden. Alle Jugendämter müssen in Zukunft regelmäßig kontolliert werden.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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