Region: Tyskland
Dialog

Kinder- und Jugendhilfe - Novellierung des Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kindertagespflege)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1 567 Stödjande 1 567 i Tyskland

Insamlingen är klar

1 567 Stödjande 1 567 i Tyskland

Insamlingen är klar

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das SGB VIII hinsichtlich der Kindertagespflege zu novellieren und den heutigen Bedürfnissen der Kindertagespflegepersonen, der Kinder und deren Familien anzupassen: Hierfür ist es erforderlich, Mindeststandards in Bezug auf Ausbildung, Bezahlung und Rahmenbedingungen festzulegen, die die Gleichstellung gegenüber den Kitas berücksichtigt. Wir fordern die Anerkennung als Beruf und eine leistungsgerechte Vergütung, die existenzsichernd ist.

Orsak

Die Kindertagespflege hat seit 2009 einen großen Wandel durchlaufen. In den vergangenen Jahren hat sie sich von einer nebenberuflichen Tätigkeit zu einer Tätigkeit entwickelt, mit der Kindertagespflegepersonen ihre Existenz sichern und ihren Lebensunterhalt bestreiten. Seit 2009 wird vom Bundesfamilienministerium erklärt, dass die Kindertagespflege eine wichtige Säule im Betreuungsausbau sei und man diese qualitativ und quantitativ voranbringen möchte.Wir Kindertagespflegepersonen sehen unsere Tätigkeit als unseren Beruf an. Gerade die Aussicht, dass die Kindertagespflege sich noch weiter entwickelt und großes Potential enthält, hat viele bestärkt, diesen Beruf anzunehmen. Seit nunmehr sieben Jahren warten wir darauf, dass die Kindertagespflege bundesweit die Akzeptanz erfährt, die unsere Arbeit verdient. Das muss sich auch in der Vergütung widerspiegeln.Das SGB VIII regelt die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege, § 23 Absatz 2a: "Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten." Genauere Maßstäbe werden nicht gegeben. Diese Gesetzgebung lässt den Bundesländern und Kommunen einen großen Spielraum. Das Wort "Anerkennung" birgt zudem die Mutmaßung, dass die Arbeit der Kindertagespflege durchaus einen gewissen Grad an Anerkennung verdient, aber nicht zwangsläufig existenzsichernd sein müsste. Wir fordern, dass die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson existenzsichernd und leistungsgerecht vergütet werden muss. Erste Gerichte haben bereits bemängelt, dass dieser Punkt außer Acht gelassen wird. OVG NRW AZ 12 A 599/15: "Der leistungsgerechte Anerkennungsbetrag ist laut OVG nicht gleichzusetzen mit einer angemessenen Vergütung. Das laut Gesetzesbegründung angestrebte mittelfristige Ziel, ab einem bestimmten Umfang der Tätigkeit das Einkommen der Tagespflegeperson sicherzustellen, sieht das Gericht lediglich als eine politische Absichtserklärung, die im Gesetz selbst keinen Niederschlag gefunden habe." Wir fordern, dass diese Absicht in die Tat umgesetzt wird.Die Kindertagespflege muss als eigenständiges Berufsbild anerkannt werden. Zugleich muss sichergestellt werden, dass man bundesweit ein Mindestmaß an Einkommen erzielen kann, dessen Höhe sich an dem Berufsbild des Erziehers orientiert. Sämtliche Faktoren der Selbstständigkeit müssen berücksichtigt werden. Unsere Arbeit beinhaltet mehr als die reine Betreuungszeit und auch diese mittelbare pädagogische Arbeit muss vergütet werden. Für die Kindertagespflege müssen ausreichend Anreize geschaffen werden, dieser Tätigkeit nachzugehen. Nur so kann diese Betreuungsform auch in Zukunft bestehen. Es muss Sorge dafür getragen werden, dass Eltern auch in Zukunft ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen können. Dazu muss ein breit gefächertes Angebot an Betreuungsangeboten geboten werden, das auch nachhaltig weiterentwickelt wird. Wir fordern, dass die Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gleichgestellt sind.

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Nyheter

  • Pet 3-18-17-2165-036337 Kinder- und Jugendhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
    Jugend – als Material zu überweisen
    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Die Petentin möchte eine Verbesserung der Regelungen für die Kindertagespflege
    erreichen, indem Mindeststandards in Bezug auf die Ausbildung und die Vergütung
    sowie Rahmenbedingungen für die Tätigkeit festgelegt werden.

    Hierbei solle eine Gleichstellung mit den Regelungen für Kindertagesstätten erfolgen.
    Sie führt aus, dass die Kindertagespflege sich in den letzten Jahren von einer
    nebenberuflichen Tätigkeit zu einer Tätigkeit... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

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