Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Das das zu beziehende Kindergeld unabhängig von Endnummern einheitlich bis zum 3. Kalendertag des zu zahlenden Monats überwiesen wird.
Αιτιολόγηση
Die uneinheitliche Überweisung des Kindergelds führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen den unterschiedlichen Endnummern. Ferner werden durch die bisher herrschende Regelung die Bezugsberechtigten mit dem höchsten Anspruch am stärksten benachteiligt.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 2-17-08-850-039324Kindergeld/Kinderzuschlag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird angeregt, dass das zu beziehende Kindergeld unabhängig von
der Endnummer einheitlich bis zum dritten Kalendertag des zu zahlenden Monats
überwiesen wird.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent an, seiner Auffassung nach führe
eine uneinheitliche Überweisung des Kindergeldes zu einer Ungleichbehandlung
zwischen den verschiedenen Endnummern. Ferner würden durch die geltende
Rechtslage Bezugsberechtigte mit dem höchsten Kindergeldanspruch am stärksten
benachteiligt.
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Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.