Kindergeld/Kinderzuschlag - Kindergeld für Eltern von Offizier-, Feldwebel- und Unteroffizieranwärtern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
40 Unterstützende 40 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

40 Unterstützende 40 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Eltern von Offizier-, Feldwebel- und Unteroffizieranwärtern, bzw. diese selbst, sollten kein Kindergeld erhalten, auch wenn sich diese, rechtlich gesehen, in einer Berufsausbildung befinden. (vgl. BFH-Urteile v. 16.04.2002, 15.07.2003, 10.05.2012)

Begründung

  1. Kindergeld hat n.m.E. und Interpretation des Kindergeldgesetzes den Zweck, Familien einkommensunabhängig zu fördern, vor Kinderarmut zu schützen und Kinder in einem (Erst-) Ausbildungsverhältnis zu unterstützen. 1.1 Die Tariflichen Ausbildungsvergütungen 2011 betrugen im mtl. Durchschnitt von 450 - 950 €. 1.2 Die Familien bleiben in dieser Zeit unterhaltspflichtig für ihre Kinder (Ausgaben für Lernmittel, Unterkunft, Verpflegung)2. Anwärter in der Bundeswehr befinden sich zwar in der Ausbildung für ihren angestrebten Dienstposten, werden jedoch nach Besoldungstabelle besoldet und sind bis zum 25. Lebensjahr kasernenpflichtig. D.h. der Dienstherr stellt amtliche, unentgeldliche Unterkunft zur Verfügung. 2.1 Ein Mannschaftssoldat, Unteroffizieranwärter (HGefr, BesSt A4, Erf.Stufe 1) erhält 1.854,65 €. 2.2 Ein Stabsunteroffizier, Feldwebelanwärter (BesSt. A6, Erf.Stufe 2) erhält 2050,91 €. 2.3 Ein Fähnrich, Offizieranwärter (BesSt. A7, ErfStufe 2) erhält 2.144,91 €. 2.4 Es gilt eine wöchentliche Rahmendienstzeit von 46 Stunden.3. Dieses Ausbildungsverhältnis ist daher faktisch ein Beschäftigungsverhältnis mit integrierter Ausbildung, was eine Fortzahlung des Kindergeldes nach Vollendung des 18. Lebensjahres gem. §2 (2) eigentlich verbietet. Ein Indikator dafür ist die erhebliche Einkommensdifferenz. Übrigens bekommen die Anwärter eine "Gehaltsbescheinigung" und keine "Bescheinigung über die Ausbildungsvergütung".

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-850-044513Kindergeld/Kinderzuschlag
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Eltern von Offiziers-, Feldwebel- und
    Unteroffiziersanwärtern der Bundeswehr keinen Anspruch auf Kindergeld haben
    sollten.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, der
    Personenkreis der Offiziers-, Feldwebel- und Unteroffiziersanwärter befinde sich
    zwar in einer Ausbildung. Allerdings würde dieser Besoldung nach der
    Bundesbesoldungsordnung A erhalten und sei in der Regel bis zum 25. Lebensjahr
    kasernenpflichtig. Dies bedeute, dass der Dienstherr... weiter

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