Kindergeld/Kinderzuschlag - Kindergeldanträge für behinderte Kinder nur alle 5 Jahre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
101 Unterstützende 101 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

101 Unterstützende 101 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Anträge auf Kindergeld für Behinderte Kinder nur alle 5 Jahre zu stellen.!

Begründung

Jedes Jahr müssen die selben Unterlagen eingereicht werden Gutachten,Behindertenausweis,welcher sich nie ändern wird,Leistungs-Nachweis über ergänzende Hilfe zum Leben,Lohn/Taschengeld der Lebenshilfe,..Kann man dies nicht vereinfachen?????Ein Behinderter Mensch,welcher so geboren wurde wird Nie gesund werden...Denke auch,das wir Eltern dieser Kinder Wichtigere Sorgen haben.!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-61102-012814

    Familienleistungsausgleich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird angeregt, dass Anträge auf Kindergeld für behinderte Kinder nur
    alle fünf Jahre zu stellen sind.
    Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, ein von Geburt
    an behinderter Mensch werde nie gesund werden. Aus diesem Grund sei es nicht
    nachvollziehbar, dass jedes Jahr dieselben Unterlagen zur Beantragung des
    Kindergeldes eingereicht werden müssten, etwa Gutachten, Behindertenausweise,
    Leistungsnachweise über ergänzende... weiter

Noch kein PRO Argument.

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