Kindergeldreform (Abschaffung des Kindergeldes bis zum 25. Lebensjahr stattdessen Anspruch auf Familienkasse)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Begjæringen er avsluttet

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  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die Zahlung des Kindergeldes bis zum 25. Lebensjahr abzuschaffen und den Anspruch sowie die Zugehörigkeit in der Familienkasse für 25 Jahre zu gewähren.

Grunnen til

Derzeit erhält man bis zu seinem 25. Lebensjahr Kindergeld, sofern man sich in einer Aus- oder Weiterbildung befindet. Ab dem 25. Lebensjahr werden diese Zahlungen eingestellt und eine Einzahlung in die Krankenkasse wird gesetzlich verlang. Dies fördert eine finanzielle Ungleichheit, für Personen die nicht den ersten Bildungswegs gehen. Personen die vor Antritt des Studiums arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen, werden benachteiligt, da Sie erst im späteren Alter ein Studium antreten. Zudem wird eine Zahlung des Kindergelds während der Zeit auserhalb einer Aus- oder Weiterbildung, nicht geleistet. Hier erhalten nicht arbeitende Personen mehr soziale Leistungen, als diese die arbeiten. Generell sollte eine Zahlung des Kindergelds innerhalb einer Ausbildung stattfinden, wann jedoch diese Aus- oder Weiterbildung stattfindet, sollte keinen Einfluss haben. Wenn zum Beispiel jemand erst mit 25 Jahren ein Studium antritt. Diese Person hat dann circa 204€ weniger im Monat als Personen die mit 24 Jahren im Studium sind. Zudem muss ab dem 25 Lebensjahr eine gesetzliche Krankenkasse, außerhalb der Familienkasse abgeschlossen sein, diese Kostet im Schnitt circa 100 €. So haben Personen mit einem späteren Einstieg in eine Aus- oder Weiterbildung einen finanziellen Nachteil von 300 € im Monat.Als Beispiel: ein 18 Jähriger macht eine Ausbildung und arbeitet danach 2 Jahre weiter im Betrieb, so erhält er bis zu seinem 21. Lebensjahr Kindergeld. Und nur bis zu seinem 18. Lebensjahr ist er in der Familienkasse. Wenn er 24 beginnt er das Studium und erhält noch 1 Jahr 204 Euro und muss keinen Beitrag an die Krankenkasse leisten. Ab seinem 25. Lebensjahr, wird ihm das Kindergeld gestrichen und er muss einen Beitrag an die Krankenkasse ableisten, Betrag circa 300 € weniger. So erhält er gesamt 22 Jahre Kindergeld und 19 Jahre ist er in der Familienkasse. Jemand der sein Studium mit 19 Jahren beginnt, erhält theoretisch bis zu seinem 25. Lebensjahr diese Beiträge, also 25 Jahre 204€ im Monat und muss keine Beiträge an die Krankenkasse bezahlen. Ein weiterer Unterschied zwischen den beschriebenen Personen ist, das der Student mit Eintrittsalter 25, bereits 14,6% seines Bruttogehalts während einer Betrieblichen Ausbildung und in der Beschäftigung, bezahlt hat. Um einen fairen finanziellen Ausgleich zu schaffen empfehle ich die Zahlungen und Zugehörigkeit zur Familienkasse auf 25 Jahre gesamt anzuheben, anstatt es vom Lebensalter abhängig zu machen. Ein Student der älter ist hat nicht mehr finanzielle Mittel als andere, also warum ihn nicht genauso behandeln und unterstützen wie alle die den direkten Weg gehen?

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