Kirchenfragen - Beendigung der jährlichen Sonderzahlungen an die katholische und evangelische Kirche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
358 Unterstützende 358 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

358 Unterstützende 358 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Zahlungen an die beiden großen Kirchen in Höhe von ca. 500 Millionen Euro jährlich einzustellen.

Begründung

Die deutsche Verfassung stellt seit knapp 100 Jahren einen Auftrag an die Regierung, der seit eben genauso vielen Jahren konsequent ignoriert wird: Die Beendigung von Sonderzahlungen an die beiden großen deutschen Kirchen. Rund 500 Millionen Euro zahlen die Bundesländer jährlich an die katholische und evangelische Kirche - und zwar nicht für deren gesellschaftlichen Dienste. Fakt 1: Der Vertrag wurde nicht mit der BRD geschlossen, sondern mit einem Vorgängerstaat. Somit existiert einer der Vertragspartner nicht mehr. Vertrag ist somit hinfällig.Fakt 2: Das Grundgesetz sieht die Abschaffung der Zahlungen seit Gründung der BRD vor. Bislang wurde dies jedoch ignoriert.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-06-2220-006925 Kirchenfragen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Zahlungen an die evangelische und katholische
    Kirche in Höhe von ca. 500 Millionen Euro jährlich einzustellen.

    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 360 Mitzeichnungen und
    31 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Behandlung zugeführt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht... weiter

Noch kein PRO Argument.

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