Регион: Котбус
Образование

Kita: Beitragsgerechtigkeit für Cottbusser Eltern 2018

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Herrn Drogla, Vositzender der Stadtverordnetenversammlung
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Вносителят на петицията не е подал/доставил петицията.

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  5. Провалени

Die SPD hat folgenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung gegeben:

  1. Die Verwaltung der Stadt Cottbus stellt bis zum 01.01.2019 eine Erhebung der Kitabeiträge nach Maßgabe des neuen Kitagesetzes sicher.

  2. Die Verwaltung der Stadt Cottbus legt dar, welche Auswirkungen die Änderung der Berechnung der Elternbeiträge auf den städtischen Haushalt hat.

  3. Die gesetzeskonforme Beitragserhebung erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten der bisherigen Elternbeitragssatzung (1.8.2016); nach gesetzeskonformer Berechnung zu viel gezahlte Elternbeiträge werden rückerstattet.

  4. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit innerhalb der Stadt Cottbus ist eine trägerübergreifende Gesamtlösung zu schaffen. Eine einheitliche Handhabung und Rückerstattung zwischen den zahlreichen Trägern und den Eltern ist zu sichern.


  • Die betroffenen Eltern sind von den nicht gerechtfertigten Mehrkosten zeitnah zu entlasten. Ein Ausschöpfen der Übergangsfristen ist nicht gerechtfertigt.

  • Zuviel gezahlte Elternbeiträge sind zurück zu zahlen.

Zwar bedeutet dies eine Belastung des Cottbusser Haushalts, jedoch können diese Mehrkosten nicht auf den Schultern von betroffenen Eltern ausgetragen werden.

Zahlreiche Kommunen des Landes haben bereits die Rolle rückwärts gemacht. Manche haben, wie Teltow, die zu viel gezahlten Beiträge zurückgezahlt und andere, wie Potsdam, sind noch in der Vorbereitung einer solchen Rückzahlung.

Aus Sicht des Haushaltsrechtes mag es sich bei einer solchen Rückzahlung um eine freiwillige Leistung handeln. Aus zivil- und verwaltungsrechtlicher Sicht werden die Eltern, welche Klage eingereicht haben, ihr zu viel gezahltes Geld vom Gericht zugesprochen bekommen.

--> der Antrag wurde auf November zurückgestellt

Причина

Die Rechtslage zum strittigen § 17 KitaG hat sich in den vergangenen Jahren nicht geändert. Das Land Brandenburg hat mit der Novelle des Kita-Gesetzes zum 01.August 2018 in § 17 Abs. 2
Satz 2 klargestellt, dass die Personalkostenzuschüsse nach § 16 Abs.2 Satz 2 KitaG nicht in die Elternbeitragsberechnung einbezogen werden dürfen - damit ist die bisherige Cottbuser Praxis durch den Gesetzgeber rechtswidrig.

Allerdings haben in den Jahren 2015 und 2016 zahlreiche Kommunen des Landes Brandenburg ihre Auslegung dieses Paragraphen geändert. In der Folge dessen wurden landesweit teilweise massiv die Höchstbeiträge angehoben. Im Rechtsgutachten, welches 2015 im Auftrag des MBJS von RA Dr. Christoph Baum erstellt wurde, heißt es dazu:

"Da es sich bei den Elternbeiträgen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG um Beiträge zu den Betriebskosten handelt, steht fest, dass die Staffelung nach oben begrenzt sein muss. Der höchste Elternbeitrag darf die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden rechnerischen Kosten des Einrichtungsträgers nicht überschreiten. Maßgeblich sind hierbei die durchschnittlichen Platzkosten abzüglich der Personalkostenzuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 16 Abs. 2 KitaG." (Quelle, Seite 26)

Da es seitdem landesweit zu zahlreichen Verfahren gegen die Kita-Elternbeiträge kommt, hat der Gesetzgeber in der am 30.05.2018 beschlossenen Novellierung des KitaG unter anderem den § 17 KitaG sprachlich konkretisiert und eindeutiger formuliert. Die Begründung der Landesregierung dazu lautet wie folgt:

"Die Änderung dient der Klarstellung, dass bei der Bemessung der Elternbeiträge und insbesondere zur Bemessung des Höchstbeitrages nach geltendem Bundesrecht die institutionelle Förderung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe von den Betriebskosten abzuziehen ist (beitragsfähige Kosten). Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 90 SGB VIII und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu § 17 KitaG und gilt für kommunale Kindertagesstätten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter entsprechend." (Quelle; Seite 26)

Eine Änderung der Rechtslage hat also nicht stattgefunden. Folglich kann dafür auch nicht die Übergangsvorschrift § 24 des Gesetzes zur Novellierung des KitaG angewandt werden.

Aber aus politischer Sicht stellt sich die Frage, ob man es sich leisten kann, dass Bürgerinnen und Bürger, die der Verwaltung glauben, genau dafür bestraft werden und leer ausgehen sollen. Der langfristige Schaden und Vertrauensverlust in Politik und Verwaltung wäre nach unserer Einschätzung immens.

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Новини

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Der Elternbeirat unterstützt diese Aktion und bittet um das Teilen und Weitrrsagen & Mitmachen! Danke

    Kinder haben Rechte!

    Warum wird der Luxus aller Erwachsenen über das Recht auf Freiheit und Bildung der Kinder gestellt?

    Wir wollen ein paar Kinderschuhe vor das Rathaus in Cottbus stellen als Erinnerung sowie als Zeichen, dass die Kinder da sind und wir ihre Stimme sind!

    Kommt am Montag, dem 11.05.2020, in der Zeit von 15.30 Uhr bis maximal 18.30 Uhr vorbei, stellt ein paar Kinderschuhe hin und geht ! KEINE Demonstration, Keine Kundgebung oder Ähnliches .... nur ein Zeichen!!

    Im Nachhinein werden die Kinderschuhe in die Kleiderspende gebracht. Vorschläge zum Spenden an weitere Einrichtungen sind erwünscht!

    Liebe Grüße, Nadine

  • Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,



    es gibt etwas Bewegung im Streit um die 2016 eingeführten Elternbeiträge für Hort und Kita.

    Daher sende ich euch beiliegenden Online-Artikel der Lausitzer Rundschau.



    Beste Grüße



    Matthias Löhr/ Elterninitiative gegen die zu hohen Beiträge ab 2016 in CB

Es ist eine Frechheit wie die Stadt hier versucht den Haushalt aufzubessern. Zwar gibt man zu, dass die Erhöhung ein Fehler war, aber eine Rückzahlung zu organisieren, dass würde den Haushalt sprengen. Das erinnert ganz an das Thema Altanschließer. Hoffentlich dauert dieses Gerangel um eine Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Kita-Gebühren nicht genauso lange. Liebe Stadt Cottbus in Sachen Familien und Kinderfreundlichkeit müsst Ihr noch viel lernen. Klärt auch endlich das Thema 3. Betreuungsstufe (8 - 10 Stunden), so dass dies finanziell abgedeckt ist!!!

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