Region: Köln
Familj

Köln: Sexismus-Prüfung in Jugendamt und Familiengericht

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9 Stödjande 3 i Köln

Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

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  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Gefordert wird eine Prüfung zu Sexismus an den Kölner Behörden Jugendamt und Familiengericht.

Der Anteil von 91% Frauen unter den Alleinerziehenden legt den Verdacht nahe, daß Männer in Köln in Jugendamt und Familiengericht stark benachteiligt werden.

Die letzten 12 Monate betrachtend, läßt sich mit überschaubarem Aufwand statistisch zeigen, ob es solche Tendenzen gibt, in welchem Ausmaß und durch wen.

Orsak

91% der Alleinerziehenden in Köln sind Frauen. Nur 9% sind Männer. Man kann dies beim Kölner Amt für Stadtentwicklung und Statistik erfragen: 2015 gab es 23.982 Alleinerziehende, davon 21.781 Frauen.

Für Gleichberechtigung wurde in Europa lange gekämpft und diese Gleichberechtigung wird im deutschen Grundgesetz zugesagt. Gleich in Artikel 3 wird sie versprochen und der Staat verpflichtet sich, dies einzuhalten. Köln hält beim Thema Familie jedoch vermutlich einen deutschen Rekord in Ungleichberechtigung.

An den Vätern in dieser Stadt liegt es nicht: die wollen, wie überall in Deutschland, seit Jahrzehnten schon Gleichberechtigung, auch nach der Scheidung oder Trennung. Sie wollen für ihre Kinder da sein, mit ihnen zusammenleben, wollen das Wechselmodell oder wollen der „Alleinerziehende“ sein. So wie auch Mütter dies sein dürfen.

Woran liegt es dann? Wenn sich Eltern nicht einigen können, muß ein Familiengericht entscheiden. Das Familiengericht holt sich dazu den Vorschlag des Jugendamtes. In Jugendämtern arbeiten weit überwiegend Frauen. Als Familienrichter arbeiten zunehmend Frauen. Und die Alleinerziehenden sind überwiegend Frauen. In Köln sogar zu 91%. Weit weg von 50% und Gleichberechtigung.

Staatsdiener müssen gemäß dem Grundgesetz handeln. Also auch gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt … Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden“. Ganz besonders nicht vom Staat.

Staatsdiener dürfen nicht sexistisch agieren. Weder dürfen die Mitarbeiter des Jugendamtes ihre Berichte immer wieder pro-Mutter schreiben, noch dürfen die Familienrichter*Innen immer wieder pro-Mutter entscheiden. Aber wie ist das bei 91% alleinerziehenden Frauen in Köln? Kann eine solche Zahl zufällig zustande kommen? Oder herrscht dort purer „Sexismus hinter dem Stempel“?

Sexistische Staatsdiener dürfen nicht länger tätig sein. Sie dürfen nicht weiter von Steuergeldern bezahlt werden, ohne sich an die Grundgesetze des Landes zu halten.

Was hier nötig ist, ist eine Prüfung:

Die Berichte des Jugendamtes an das Familiengericht müssen nun rückwirkend geprüft werden, ob sie im Endeffekt pro-Mutter oder pro-Vater waren. Bei 91% alleinerziehenden Frauen, ist die Tendenz aber bereits jetzt klar absehbar. Für jeden der dortigen Mitarbeiter muß festgestellt werden, wieviel Prozent seiner Berichte ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt haben. Und wenn 60, 70, 80 oder 90% seiner Berichte ein bestimmtes Geschlecht bevorzugen, dann muß das die entsprechenden personellen Konsequenzen haben.

Das Gleiche gilt für das Familiengericht: Wieviel Prozent der Kinder aus den Verfahren des Richters hatten ihren ersten Wohnsitz bei der Mutter bekommen, wieviel Prozent beim Vater? Wieviel Prozent der beantragten Verfahrenskostenbeihilfen wurden durch den Richter bei Müttern abgelehnt, wieviel Prozent bei Vätern? Wieviel Prozent der Mütter haben alleiniges Sorgerecht bekommen, wieviel Prozent der Väter? Wieviel Prozent der unter dem Richter ungleich verteilten Sorgerechte entfallen mehrheitlich auf Mütter, wieviel Prozent mehrheitlich auf Väter? Auch hier ist bei 91% klar absehbar, wohin die Reise geht.

Sexismus am Kölner Jugendamt und Familiengericht statistisch zu erfassen, ist eine Leichtigkeit und auch sehr leicht den Personen zuzuordnen. Und bei 70, 80 oder 90% in einer Richtung, braucht es keine weiteren Erklärungsversuche oder "ja, aber" mehr. Hier muß die Gleichberechtigung aus Artikel 3 des Grundgesetzes gelten.

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