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Konkretisierung und Durchsetzung von §3 Abs. 2 StVO

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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer
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Der Bundestag möge beschließen, den §3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung StVO zu konkretisieren:

§ 3 - Geschwindigkeit (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Grundlos langsam fährt, wer außerorts trotz übersichtlichem Streckenverlauf und ohne Gefahr durch Schnee, Eis oder Aquaplaning sowie bauartbedingte Beschränkungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit/Richtgeschwindigkeit um 20% oder mehr unterschreitet.

Der Bundestag möge zudem beschließen, den Bußgeldkatalog um entsprechende, gestaffelte Bußgelder analog denen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erweitern, wobei zu würdigen wäre, daß die Regelung bereits eine Toleranz von 20% beinhaltet.

Vorstellbare wäre z.B.:

Verstoß: 20-25 %, 70€, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Verstoß: 26-30 %, 80€, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß: 31-40 %, 120€, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß: 41-50 %, 160€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß: 51 und mehr %, 240€, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Selgitus

Grundloses Langsamfahren stellt ein mindestens ebenso großes Sicherheitsrisiko dar wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Durch "Schleichen" werden gefährliche Überholmanöver provoziert. Insbesondere bei riskanten Überholmanövern werden häufig völlig Unbeteiligte zum Opfer.

Wer, teilweise über Kilometer hinweg, durch notorische Langsamfahrer am Vorankommen gehindert wurde, kann sich dazu genötigt fühlen, die verlorene Zeit auf der nachfolgenden Strecke in riskanter Weise wieder "herauszufahren".

Personen die eigentlich nicht mehr über ausreichende Seh- und/oder Reaktionsfähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügen, können sich dank der derzeit mangelhaften Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit durch extremes Langsamfahren selbst über ihre fehlenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten hinwegtäuschen.

Verleitet durch einseitige Berichterstattung über sogenannte Raser in den Medien und weil Langsamfahren wenn überhaupt dann meist nur im Zusammenhang mit einem Unfall geahndet wird, wird eine ständig steigende Anzahl von Verkehrsteilnehmern dazu animiert oder darin bestärkt, als "Hilfssheriff" den Verkehr zu "regeln", also insbesondere auszubremsen.

Durch realistischere Bußgelder und wirksame Überwachung könnte auch der Effekt vermindert werden, daß vor Geschwindigkeitskontrollen selbst dann urplötzlich abgebremst wird, wenn bereits zu langsam gefahren wird. Dies könnte mittelfristig vollständig aufhören, wenn bei einer Geschwindigkeitskontrolle bei erlaubtem Tempo 70 nicht nur bei mehr als 70 km/h eine Strafe droht, sondern auch bei unter 56km/h. Auffahrunfälle, Rückstaus an Kontrollpunkten würden reduziert und der Vekehr insgesamt flüssiger, was auch der Umwelt zugute käme.

In anderen Ländern - selbst solchen mit rigiden Tempolimits - wurden die Gefahren durch Langsamfahren bereits erkannt und werden auch geahndet. So droht beispielsweise in Kalifornien für Schleichen auf dem Highway eine Strafe von 238 US Dollar, also knapp 210 EUR! In Australien wird das Unterschreiten der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Highway um 21km/h oder mehr mit 50 Australischen Dollar, also gut 30 EUR, geahndet.

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arutelu

poolt-argumenti veel pole.

Ich bin Fahrradfahrer und mir ist es beim besten Willen nicht möglich, die Hoechstgeschwindigkeit oder auch nur 80% derselben zu erreichen. Ich wuerde also bei jeder Kontrolle bestraft werden, daher bin ich gegen eine solche absurde Regelung. Wir sollten uns vielmehr auf Ruecksichtnahme im Strassenverkehr besinnen und alle motorisierten Fahrzeuge in deren Konstruktion überdenken. Es gibt keinen Grund diese fuer hoehere Geschwindigkeiten als 15 km / h zu konstruieren. Damit wäre endlich dem Morden von Millionen unschuldiger Opfer auf den Strassen in aller Welt ein Ende gesetzt.

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