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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge die Wiedereinführung von Eheschließungen vor Konsularbeamten einführen.
Perustelut
Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland sind gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Daher ist eine Eheschließung bei einer deutschen Botschaft/ einem deutschen Generalkonsulat derzeit nicht mehr möglich.Vor diesem Hintergrund fordert der Petent die Wiedereinführung von Eheschließungen vor Konsularbeamten insbesondere aber nicht ausschließlich in Ländern, in denen eine Überbeglaubigung/Legalisation/Apostille nicht durchgeführt wird bzw. durchgeführt werden kann.Die Durchführung von Eheschließungen in deutschen Auslandsvertretungen wäre ohne großen Aufwand durchführbar und erscheint sinnvoll.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 20.5.2020
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