Kontrolle von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern - Verbot des Waffenexports in Krisengebiete

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
268 Unterstützende 268 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

268 Unterstützende 268 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Waffenexporte in Krisengebiete, insbesondere den IRAK oder den übrigen "Nahen Osten"zu verbieten

Begründung

Die derzeitige Situation hat sich aus der Tatsache ergeben, dass amerikanische Waffen, welche an die Irakische Armee geliefert wurden, sich inzwischen im Besitz von Terrorarmeen befinden.Niemand kann garantieren, das erneut gelieferte Waffen nicht wieder gegen die Interessen des Internationalen Völkerrechts verwendet werden.Mit Waffenlieferungen an Kriegsparteien werden Kriege stets verlängert, niemals verkürzt. Waffen sind der Brennstoff des Krieges. Das zeigt die Geschichte.Wenn die Bundesrepublik Deutschland die Bevölkerung des Kurdengebietes schützen will, so soll sie sich von den UN legitimieren lassen und Truppen entsenden, die bringen Ihre Waffen (hoffentlich) wieder mit nach Hause.Waffenlieferungen sind feige, hätte sich Amerika im Ersten und Zweiten Weltkrieg auf Waffenlieferungen beschränkt, hätte das Schlachten deutlich länger an gedauert. Wer Waffen liefert, muss die Kontrolle über die Waffen behalten!

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-742-011882



    Kontrolle von Kriegswaffen und

    sonstigen Rüstungsgütern





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und

    beschlossen:



    1. Die Petition

    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und

    dem Auswärtigen Amt – zu überweisen,

    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,

    soweit es um eine Evaluation und Weiterentwicklung der Rüstungsexportrichtlinien

    geht,

    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung



    Mit der Petition soll ein Verbot des Waffenexportes in Krisengebiete erreicht werden.

    Zu der... weiter

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