Regija: Nemčija

Korrektur zur Berechnung der Rentenpunkte bzw. des Durchschnittlohnes der Deutschen

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Peticija je naslovljena na: Deutscher Bundestag

Derzeit wird das sogenannte Durchschnittsentgelt gemäß § 68 SGB VI als arithmetisches Mittel aller sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte berechnet.
Dieses Entgelt dient als Referenzwert für die Bewertung individueller Rentenansprüche (Entgeltpunkte).

1. Historischer Zweck

Als die Rentenformel in den 1950er-Jahren entwickelt wurde, sollte das Durchschnittsentgelt den typischen Verdienst eines Durchschnittsarbeitnehmers abbilden.
Zu diesem Zeitpunkt war:

die Lohnstruktur weitgehend homogen,
das Einkommensgefälle gering,
und der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Medianlohn statistisch kaum relevant.
Damit war der arithmetische Durchschnitt ein sachgerechter Maßstab, um die Rentenleistung proportional zur individuellen Beitragsleistung zu gestalten.

2. Strukturelle Veränderung der Einkommensverteilung

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Lohnverteilung in Deutschland jedoch erheblich verändert:
Die oberen Einkommen sind überdurchschnittlich stark gestiegen,
während die mittleren und unteren Einkommen real stagniert haben.
Gleichzeitig wird nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit Rentenbeiträgen belegt.
Dennoch gehen alle sozialversicherungspflichtigen Einkommen – auch über der Beitragsbemessungsgrenze – voll in die Statistik des Durchschnittsentgelts ein.

3. Ergebnis: Statistische Verzerrung zulasten der Mehrheit

Da sehr hohe Einkommen das arithmetische Mittel stark anheben, liegt das offizielle Durchschnittsentgelt deutlich über dem tatsächlichen Einkommensniveau der Mehrheit der Beschäftigten.
Der Medianlohn – also der Verdienst der mittleren Arbeitnehmerin bzw. des mittleren Arbeitnehmers – liegt inzwischen etwa 15 % unterhalb des Durchschnittsentgelts.

Diese methodische Diskrepanz führt dazu, dass:
ein erheblicher Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weniger als einen Rentenpunkt pro Jahr erwirbt,
obwohl sie ein typisches mittleres Einkommen erzielen,
und die Rente dadurch strukturell zu niedrig ausfällt.

4. Verletzung des Äquivalenzprinzips
Das Äquivalenzprinzip besagt, dass Beitrag und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen.
Wenn der Bezugswert für die Rentenbewertung aber ein statistisch verzerrter Durchschnittsverdienst ist, wird dieses Prinzip faktisch verletzt:
Die Mehrheit der Versicherten wird unterproportional bewertet, obwohl sie beitragsgerecht einzahlt.

5. Reformvorschlag

Um die Rentenbewertung wieder an der tatsächlichen Einkommensrealität auszurichten, sollte das Durchschnittsentgelt nach § 68 SGB VI künftig auf Basis des Medianlohns statt des arithmetischen Mittels berechnet werden.

Der Medianlohn:

teilt die Beschäftigten in zwei gleich große Gruppen,
ist robust gegenüber Ausreißern nach oben,
und spiegelt damit die wirtschaftliche Realität der Mehrheit der Versicherten besser wider.

6. Ziel
Eine medianbasierte Rentenbewertung würde:
das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken,
strukturelle Benachteiligungen von mittleren Einkommen beseitigen,
und die Rentenformel an die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart anpassen.

Kurz gesagt:
Der § 68 SGB VI bildet heute nicht mehr den „Durchschnittsverdienst der Versicherten“ ab, sondern einen statistisch verzerrten Mittelwert, der durch Spitzeneinkommen künstlich angehoben wird.
Eine Reform hin zum Medianlohn wäre die einfachste und gerechteste Lösung, um die Rentenformel in Einklang mit ihrem ursprünglichen Zweck zu bringen.

razlog

Mit jedem Jahr verlieren die Arbeitnehmer aufgrund der falsch gerechneten Durchschnittlohnes ihnen zustehende Rentenpunkte.
Bitte zeichnen Sie meine eingereichte Petition im Bundestag mit.

Petition-URL: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2025/_10/_25/Petition_189024.html

Hvala za vašo podporo, Toni Huber, Oberstdorf
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Informacije o peticiji

Peticija se je začela: 13. 11. 2025
Zbiranje se konča: 12. 05. 2026
Regija: Nemčija
kategorija: Družbeno

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razprava

Man traut sich kaum, solch hohe Gehaltsvorstellungen zu äußern, mit denen man jährlich einen vollen Rentenpunkt bekommt. Auch mit höherer Qualifizierung. Da dies offizielle Durschnittsgehalt jedes Jahr um etwa 1000 Euro steigt, müsste man die Gehaltsvorstellungen vorrausschauend noch höher kalkulieren. Oder bei einer Bewerbung abstrakt einen vollen Rentenpunkt als dynamisches Gehalt anstreben.

Argumenta PROTI še ni.

Zakaj ljudje podpisujejo

Ich habe über 2 / 3 meines Lebens lückenlos erwerbstätig in das Rentensystem eingezahlt!
Musste bis vor ein paar Jahren mit ansehen wie ältere Kollegen in Früh-Ruhestand gingen.
Unsereins soll jetzt regulär bis 67 arbeiten und darüber hinaus!?
Das die Jungen Leute sich sorgen machen kann ich verstehen ABER UNSERE JAHRZEHNTE ERWORBENE RENTE ZU KÜRZEN IST DER FALSCHE WEG !
Wie wär es z.B. mit einer Umverteilung der verdeckten Parteienfinanzierung von mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen Euro.
Quelle:
www.afd.de/grundsatzprogramm
Nur 2 / 3 davon verwand, würden pro Rentner z.Z. 17.757,-€ pro Jahr ausmachen (somit 1.479,-€ pro Monat).
Rech herzlichen Dank.

genau wie unten, ich bekomme jedes Jahr weniger Rentenpunkte trotz steigendem Einkommen, das kann nicht stimmen

Weil ich die gegenwärtige Rentenformel für überholt sehe.

Und wenn wir das schon Korrigieren dann bitte auch Punkte für die Gemachten Vorbildungen. Zb Eine Vorbildung dauert 355Tage Ergibt 0 Rentenpunkte eine Mit 357Tage Ergibt 0,87Punkte ist so was Gerechtfertigt???
Ich Denke nicht ,vor allem wenn man etwas andersartiges Machen Mus um Am Arbeitsleben Teilhaben Will.

Meine Dringlichkeit und meine Betroffenheit

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