Kosten für Fußball-Hochrisikospiele

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
57 Destekleyici 57 İçinde Schleswig-Holstein

Dilekçe süreci tamamlandı

57 Destekleyici 57 İçinde Schleswig-Holstein

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  1. Başladı 2019
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Der Landtag möge dafür sorgen, dass zusätzliche Polizeikosten für z.B. Hochrisikospiele bei Fußball per Gebührenbescheid an die Vereine weiterbelastet wird.Zudem möge sich Schleswig-Holstein für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Gebührenfestsetzungen für rechtmäßig erklärt, der Landesinnenminister äußert daraufhin lt. SHZ jedoch dass- solche Gebühren in Schleswig-Holstein nicht erhoben werden soll- er eine Privatisierung von öffentlicher Sicherheit ablehnt.In derselben Zeitung (30.3.2019) steht übrigens, dass das Land "auch wegen gewalttätigen Fußballfans eine zweite feste Hundertschaft" installieren möchte...Der höchstklassige Verein des Landes (KSV) wird mit den "Argumenten" zitiert, dass- der Fußball sich mit ca. 5 Milliarden Steuern beteiligt- man keinen Einfluss darauf habe, was sich außerhalb der Stadien abspiele.Die "Argumente" verwundern:- für Beamte bspw. wurde das Weihnachtsgeld seinerzeit mit Verweise auf die schlechte Kassen abgeschafft (und seitdem trotz sprudelnder Steuereinnahmen nicht wieder eingeführt). Hier hat man ggf. die Chance den Haushalt - höchstrichterlich abgesegnet und für jeden Inhalt nachvollziehbar - zu entlasten und verzichtet darauf?- eine Gebührenerhebung seitens des Staates für individuell verursachte Kosten ist keine Seltenheit- von einer Privatisierung der öffentlichen Sicherheit kann nun wirklich nicht die Rede sein, wenn die unüblichen Mehrkosten von Hochrisikospielen weiterbelastet werden- so lange von einer Gebührenerhebung abgesehen wird, besteht für die Vereine deutlich weniger Anreiz ihren Teil zur Beseitigung von Fan-Problemen und Abwehr von Problem-"Fans" beizutragenSteuern zahlen wir alle; daraus den Anspruch abzuleiten, man müsse individuell verursachte Kosten nicht gesondert vergüten, ist eine eher verquere Argumentation.

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Haberler

  • 10.09.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 57 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der vom Petenten aufgezeigten Aspekte unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration geprüft und beraten.Das Innenministerium spricht sich grundsätzlich gegen die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für eine Gebührenerhebung aus und begründet dies mit finanzverfassungsrechtlichen Gründen und einer großen Gefahr für Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot aufgrund von vielfältigen Abgrenzungsproblemen.Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2019 (Az. 9 C 4.18 noch nicht veröffentlicht), auf das der Petent sich... daha ileri

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Die Rechnung können die Hooligans gern selbst bezahlen über höhere Ticketpreise! Warum sollten Steuerzahler für diesen Schwachsinn zahlen?!

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