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Kostenfalle Corona: Garantieerklärung für Betriebskosten der Gastronomie und Hotellerie

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Bundesregierung und Landesregierungen
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Wir fordern sowohl von der Bundesregierung sowie den Landesregierungen, auf Grund der aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit einhergehenden massiven Belastungen für Klein- und Kleinstbetriebe insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie eine Garantieerklärung für die Energiekosten dieser Betriebe durch die Bundesregierung abzugeben.

Perustelut

Energiekosten bleiben nahezu unverändert bei sinkenden Einnahmen

Gerade das Hotel- und Gastgewerbe muss in den kommenden Wochen – ja vielleicht sogar Monaten – mit massiven Umsatzeinbrüchen rechnen. Gleichzeitig bleiben laufende Kosten, also auch die Kosten für Strom und Gas, zum Großteil unverändert. Gerade bei kleineren Betrieben im Bereich der sogenannten Standardlastprofile mit fixen monatlichen Abschlägen ergibt sich ein besonderes Problem: Auch bei reduziertem oder eingestelltem Betrieb werden die Abschläge an die Energielieferanten in unveränderter Höhe zunächst fällig.

Energieversorger kündigen Verträge, um selbst Risiken zu minimieren

Sollten nun Betriebe die laufenden Abschlagszahlungen nicht mehr oder nur mit starkem Verzug leisten können, geht dies zunächst zu Lasten der jeweiligen Energielieferanten. Und hier dreht sich die Spirale weiter: Da die Lieferanten eine Art Inkassostelle für Netzentgelte und vor allem Steuern und Abgaben darstellen, sind diese zu einem sehr restriktiven Kurs gezwungen, um selbst keine zu hohe Risikoposition aufzubauen. Angesichts der Vielzahl von drohenden Zahlungsausfällen fordert das Risikomanagement der Energielieferanten gerade in dieser Phase, ausstehende Zahlungen schnell zu mahnen und gegebenenfalls dem Kunden zu kündigen.

Bereitschaft zu Neuabschlüssen mit der Branche Gastronomie nicht vorhanden

Das hat zur Folge, dass es den von der Krise betroffenen Unternehmen nicht gelingen wird, einen neuen günstigen Versorger zu finden. Eine Vielzahl von Energielieferanten sah sich in den letzten Tagen schon gezwungen Vertragsabschlüsse mit Unternehmen der Gastronomie und Hotellerie auszuschließen. Die Betriebe fallen automatisch in die regulierte Grundversorgung – die teuerste Form der Energiebelieferung. Auch hier werden die Zahlungen durch die Betriebe nicht geleistet werden können und belasten somit die lokalen Grundversorger – in der Regel also kommunale Unternehmen.

Diese Kettenreaktion führt zu einer massiven Beschleunigung der finanziellen Notlage und zu einer Vielzahl von Insolvenzen bei Betrieben der Gastronomie und Hotellerie sowie zu massiven Problemen bei Energieversorgern. Am Ende der Kette gibt es nur Verlierer. Das gilt es zu verhindern! Es ist offensichtlich, dass eine einfache, aber sehr konkrete Maßnahme weitreichende Folgen verhindern kann.

Eine Garantieerklärung für die Betriebskosten für die besonders betroffenen Unternehmensgruppen für zumindest zwei bis drei Monate, bzw. bei Verlängerung der Einschränkungen zumindest bis zum Ende dieser Maßnahmen, würde den Druck bei allen Beteiligten verringern. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Betriebe die Kosten langfristig tragen können und dadurch keine allzu große finanzielle Belastung der Allgemeinheit entstehen würde. Man würde den Unternehmen dann nicht nur im Bereich Personalkosten, wo dies bspw. über das Kurzarbeitergeld schon geschieht, entgegenkommen, sondern auch in einem zweiten Bereich. Für einen Staat, der im Interesse seiner Bürger massiv in die Rechte von Gewerbetreibenden eingreift, sollte es selbstverständlich sein, alles für die Betroffenen zu tun, damit diese überleben können. Mit einer Garantie der Betriebskosten für Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie kann eine „Kettenreaktion“, die nur Verlierer hervorbringt verhindert werden.

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