Region: Thüringen

Kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für alle Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
52 Unterstützende 52 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

52 Unterstützende 52 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Weiterleitung

Welches Ziel hat die Petition? Ich möchte, dass alle Kinder in Thüringen kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel benutzen können, damit eine Teilhabe am kulturellen Leben nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist. Eine Gesetzesänderung für alle Kinder ist eindeutig und verringert den Verwaltungsaufwand. Es muss zumindest eine soziale Staffelung möglich sein oder Möglichkeiten zur Einzelfallentscheidung geben.

Die Regelung, dass für Schüler nur die Fahrkosten für die nächstgelegene Schule übernommen werden, halte ich nicht für richtig, da das Wohl des Kindes überhaupt keine Rolle dabei spielt. Dass Kinder eine andere Schule besuchen, sind häufig Entscheidungen, die von den Eltern nicht leichtfertig getroffen werden. Meist sind Kinderärzte, Schulen und andere daran beteiligt. Auch ob der Schulweg sicher ist, wird in dem Gesetz nicht berücksichtigt.

Weitere Ermäßigungen für Kinder gibt es nicht. Auch über das "Bildungspaket" werden in Thüringen keine Fahrkosten übernommen, was oft irrtümlich angenommen wird. Bei ALG II/Grundsicherung sind 5,7 Prozent des Regelsatzes für Verkehr (ÖPNV, Fahrrad) vorgesehen. Das sind ungefähr 50 Prozent der tatsächlichen Kosten. Entscheiden sich Eltern in die Förderung ihrer Kinder zu investieren, geht dieses auf Kosten der gesunden Ernährung und anderer Bereiche. Damit sind auch Möglichkeiten der Bildung und Teilhabe eingeschränkt, da diese häufig auch mit Fahrkosten verbunden sind.

Wenn Eltern mit wenig Einkommen ihre Kinder im Freizeitbereich fördern wollen, stehen ihnen für einen Monat 10 Euro aus dem "Bildungspaket" zur Verfügung. Dabei sind nötige Nebenausgaben nicht berücksichtigt. Für viele Bereiche, wie z.B. Musikschule, liegen die monatlichen Gebühren meist höher.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Nein

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? s.o. Wie wird die Petition begründet? s.o. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? s.o.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? s.o.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Die Petition wurde am 18. März 2014 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 29. April 2014 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 52 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die Beratung zu der Petition bezog er entsprechende Ausführungen des Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Kultur ein.

    Der Petitionsausschuss hat zunächst auf die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung... weiter

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