Reģions: Vācija
Veselība

Kostenübernahme der Blutwäsche durch die gesetzl. Krankenversicherung bei Multiple Sklerose!

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Gemeinsamer Bundesausschuss, Josef Hecken, Vorsitzender
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  1. Sākās 2013
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  4. Dialogs
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Die multiple Sklerose (MS) ist in Mitteleuropa die häufigste chronisch entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems durch den Angriff körpereigener Abwehrzellen und u. a. mit Sehstörungen, Sensibilitätsstörungen, Taubheitsgefühlen, Gleichgewichtstörungen, kognitiven Störungen, massiven Schmerzen, Bewegungsstörungen sowie Lähmungen einhergeht.

MS ist bislang nicht heilbar. Die jetztigen, von der Krankenkasse übernommenen Behandlungsmethoden mit Kortison, Interferon und Glatirameracetat, sind mit hohen Kosten verbunden und mildern im besten Fall einen akuten Krankeitsschub ohne den Betroffenen langfristig Linderung zu verschaffen. Oft sind diese Behandlungsmethoden sogar gegensätzlich mit starken Nebenwirkungen und einer deutlichen Verschlechterung des Allgemeinzustandes verbunden.

Pamatojums

Gegenüber der Standardtherapie hat die Blutwäsche den immensen Vorteil, dass nur die Antikörper und pathogene Eiweiße, die für die progressive Zerstörung der Nervenstruktur verantwortlich sind, aus dem Blutplasma heraus gefiltert werden, ohne das gesamte Immunsystem zu unterdrücken. Zudem ist die Blütwäsche auch bei Patienten mit Entgiftungsstörungen der Leber und bei Patienten mit weiteren, bakteriellen oder viralen Erkrankungen geeignet, bei denen eine Standardtherapie nicht indiziert ist.

Die Kosten einer 1-maligen Blutwäsche im Monat bewegen sich im gleichen Bereich wie die Kosten der monatlichen, momentan von der Krankenkasse genehmigten Standardtherapie, so dass allen gesetzlichen Krankenversicherungen keine finanziellen Nachteile durch die Genehmigung dieser Behandlungsmethode entstehen. Langfristig gesehen werden hierdurch große Kostenblöcke eingespart, da sich der Allgemeinzustand vieler Patienten verbessert sowie weniger stationäre Aufenthalte und damit verbundene Mehrkosten, notwendig sind.

Wir appelieren daher an den Gemeinsamen Bundesausschuss und seinem Unterauschuss Methodenbewertung, die Behandlungsmethode Blutwäsche (Apherese) zu prüfen und diese ambulant in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Gleichzeitig appelieren wir an jeden Einzelnen, diese Petition zu unterstützen um allen MS Betroffenen die Möglichkeit zu geben, mit den gleichen finanziellen Mitteln der aktuellen Krankentherapie, eine Methode zu wählen, die ihnen langfristig eine immens höhere Lebensqualität und Verbesserung des Krankheitsverlaufes, bietet.

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