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Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges. Geschädigte

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Die Übernahme der Kosten der Betroffenen der Thomas Cook GmbH-Pleite für die, denen die Versicherungssumme von 110 Mio. Euro nicht ausreicht.

Indoklás:

So wie ich sind viele andere 1.000 Bürger von der Pleite von der Thomas Cook GmbH und den Tochtergesellschaft Neckermann, Bucher Reisen und Öger Tours sowie Tour Vital betroffen. Die Absicherung durch die Zurich Versicherung beläuft sich lediglich auf 110 Mio. Euro. Dieser Betrag langt für die vielen Betroffenen hinten und vorne nicht. Unsere Bundesregierung wurde seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, sich dieser Sache anzunehmen und höherer Versicherungsbeträge für Reiseveranstalter zu fordern. Es wurde seit Jahren vernachlässigt und nichts unternommen. Der Betrag von 110 Mio. Euro ist noch aus den 90er Jahren und lange nicht mehr ausreichend für die Anzahl der Reisenden, die heute mit einem Veranstalter verreisen. Wir fordern daher, dass die Bundesregierung in die Haftung genommen wird und für die Gelder haftet die nicht oder nur teilweise von der Versicherungssumme übernommen werden.

Forderung nach Staatshaftung

Die Reisebüros bringt dies in eine schizophrene Situation. Laut Gesetz sind sie verpflichtet, ihren Kunden bei der Buchung das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden“ auszuhändigen, das auf den Paragrafen 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs verweist. Auf dem offiziellen Dokument dürfen die Urlauber dann das Versprechen nachlesen: „Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters (...) werden Zahlungen zurückerstattet.“

Weder das Vertrauen in die Reisebürobranche noch in die Pauschalreise dürfte dieses wacklige Gesetzeskonstrukt befördern. Entsprechend deutlich fallen deshalb die Forderungen aus der Branche aus. „Für den nicht versicherten Teil der Pauschalreisen“, fordert VUSR-Verbandschefin Marija Linnhoff, „muss es eine Staatshaftung geben.“

Die Forderung ist gut begründet. Denn die Pauschalreise-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1990, die eine komplette Absicherung der Kundengelder bestimmt, setzte die Bundesregierung nur unzureichend um – was 1996 schon für einen möglichen Präzedenzfall sorgte: Damals gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fünf insolvenzgeschädigten Urlaubern recht, die gegen die Bundesregierung vor dem Bonner Landgericht geklagt hatten. Sie alle waren 1993 der Pleite des Veranstalters MP Travel Line zum Opfer gefallen, aber nicht abgesichert, weil Deutschlands Regierung die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hatte. Ein ähnliches Versäumnis könnten Kläger nun auch im Fall von Thomas Cook geltend machen.

Quelle: https://app.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-24862675-wcn6XaMCv6F4We4Tecbf-ap3

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    2021. 03. 01. -on,-en,-ön,-án,-én

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    2019. 10. 07. -on,-en,-ön,-án,-én

Ich glaube, es wäre auch im Interesse der Bundesregierung, wenn Verbraucher das Vertrauensverhältnis in die Pauschalreise nicht vollständig verlieren würden: man überlegt sich ja noch Thomas Cook Deutschland in dieser oder jener Form (Neckermann) zu retten.

Warum soll nun an der Stelle jeder steuerzahlende Bürger belastet werden?! Genau genommen handelt es sich doch eigentlich um ein 'Luxusproblem' derer, die eigentlich verreisen wollten.

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