Kraftfahrzeugsteuer - Überarbeitung des Gesetzes zum Wechselkennzeichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
651 Unterstützende 651 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

651 Unterstützende 651 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zum Wechselkennzeichen überarbeitet und durch folgenden Textzeilen angepasst wird: 1. Ein Wechselkennzeichen ist nicht an eine festgelegte Anzahl von Fahrzeugen gebunden und gilt uneingeschränkt und unabhängig von der Fahrzeugklasse 2. Die Kfz Steuer sowie Versicherung sind in der bekannten Form pro Wechselkennzeichen nur einmal zu entrichten und richten sich nach dem höchst eingestuften und dem Wechselkennzeichen zugeordneten Fahrzeug

Begründung

Das Wechselkennzeichen wurde in der Bevölkerung im Vorfeld der Realisierung als ökologischer und ökonomischer Stimulus verstanden, um uns für die Zukunft neu zu positionieren. Die aktuelle Umsetzung des Gesetes zum Wechselkennzeichen verhindert dies jedoch weitestgehend, da es aufgrund der halbherzigen Umsetzung nur weitere Barrieren aufbaut und folglich den Wandel verhindert. Um der Maßnahme Erfolg zu verschaffen ist es unabdingbar oben angeführte Erweiterungen zu beschließen und umzusetzen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6121-034512

    Kraftfahrzeugsteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Anpassung der zum 01.07.2012 in Kraft getretenen
    Regelung zur Erteilung eines Wechselkennzeichens dahingehend gefordert, dass
    dieses für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen auch
    Fahrzeugklassenübergreifend zuzuteilen ist und dass die Kraftfahrzeugsteuer nur
    einmal für das höher zu besteuernde Fahrzeug zu entrichten ist.
    Zur Begründung der Eingabe wird ausgeführt, zur besseren Akzeptanz des
    Wechselkennzeichens... weiter

Ein freies Wechselkennzeichen setzt nachhaltig größere Kaufanreize für Kraftfahrzeuge in der Bevölkerung, als der als Abwrackprämie bezeichnete Steuernachlaß bei Neukauf und Verschrottung vor einigen Jahren. Kostenneutral für den Staat als ganzen wird dieses Modell des freien Wechselkennzeichens durch steuerpflichtige Folgekosten wie technische Überprüfungen, Reparaturen, Verschleiß, Parkplatzvermietung und -neubau und höhere Mineralölsteuereinnahmen und dadurch bewirkte Mittelstandsförderung

Noch kein CONTRA Argument.

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