Région: Allemagne

Kraftfahrzeugtechnik - Maßnahmen gegen Tachomanipulation

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
323 Soutien 323 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

323 Soutien 323 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen dadurch erschwert werden, dass die vom TÜV (natürlich auch DEKRA etc.) erfassten Fahrzeugdaten, insbesondere der Kilometerstand der Fahrzeuge zentral erfasst und bei einer Fahrzeug An-/ Ummeldung automatisch auf Plausibilität geprüft werden.

Raison

Manipulationen an Wegstreckenzählern (Tachomanipulationen) führen zu wirtschaftlichen Schäden für die Käufer von Gebrauchtfahrzeugen. Dies passiert, obwohl mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17.08.2005 der Missbrauch von Wegstreckenzählern in § 22b StVG als strafbare Handlung erklärt. Da alte TÜV-Berichte nicht aufgehoben werden müssen und Fahrzeuge meist mit neuem TÜV-Bericht übergeben werden, ist für den Gebrauchtwagenkäufer keine Plausibilitätsprüfung möglich. Nur eine zentrale Erfassung der TÜV-Daten ermöglicht es, diese Handlungen weitgehend zu unterbinden.

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Actualités

  • Pet 1-17-12-9202-037871Kraftfahrzeugtechnik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen dadurch zu
    erschweren, dass der bei der Hauptuntersuchung erfasste Kilometerstand bei einer
    An-/Ummeldung automatisch auf Plausibilität geprüft werde.
    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass mit dem Dritten Gesetz zur
    Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer
    straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. August 2005 der Missbrauch von
    Wegstreckenzählern in § 22b StVG als strafbare Handlung festgelegt worden sei.
    Dennoch... plus loin

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