Région: Allemagne
Santé

Kranke Kinder benötigen die Pflege ihrer Hauptbezugsperson

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundesregierung
1 418 Soutien 1 409 en Allemagne

La pétition sera envoyée aux Parlementaires.

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  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 12/08/2020
  4. Dialogue
  5. Terminée

"Für Eltern von kleinen Kindern eine typische Situation: Die Kita ruft an, das Kind hat Fieber und muss sofort abgeholt werden. In solchen Situationen darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich um sein krankes Kind zu kümmern - wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann", sagt Arbeitsrechtsanwalt Kasten. Der Mitarbeiter muss sich lediglich abmelden, bevor er geht. Der Freistellungsanspruch für berufstätige Eltern ist in Paragraf 616 BGB geregelt.

Das Problem: Wie viele Tage jemand zur Pflege seines kranken Kindes mit ärztlichem Attest und bei voller Bezahlung zu Hause bleiben kann - das steht nicht konkret im Gesetz drin. Arbeitgeber dürfen zugleich individuelle Vorgaben machen, etwa, dass sie Mitarbeiter nur für drei Tage bezahlt freistellen - oder auch für 10. Das regeln häufig Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. [1]

Deshalb bitte ich die Bundesregierung um:

  1. Die Begrenzung, an wie vielen Tagen ein Kind im Jahr maximal erkrankt sein "darf", muss aufgehoben werden! Denn Kinder erkranken viel häufiger an Infekten als Jugendliche und Erwachsene. Bis zu 10 Infekte im Jahr gelten als normal.

  2. Erholungsurlaub - das sagt schon der Name, sollte zur Erholung dienen. Die Betreuung eines erkrankten Kindes hat mit Erholung relativ wenig zu tun, dient eher als weiterer Indikator für gestresste Familien und Burnout.

  3. Sicherheit Es sollte geregelt sein, dass Eltern trotz Erkrankung des Kindes finanziell abgesichert sind. 30% Lohnentfall sind für manche Familien bereits existenzgefährdend.

  4. Die Altersgrenze sollte angehoben werden. 12-jährige sind Kinder und sollten entsprechend betreut werden. Eltern haben eine Aufsichtspflicht, welche bewusst verletzt wird, wenn sie ihre kranken Kinder allein zuhause lassen müssen. Zudem sind Kinder gerade bei Krankheit oft sehr unbeholfen.

  5. Die Last darf nicht auf die Arbeitgeber abgewälzt werden. Zum einen macht es (Allein-) Erziehende als Arbeitnehmer uninteressant, zum anderen kann auch ein Arbeitgeber sich dies nicht unbegrenzt leisten.

Raison

Regierung und Wirtschaft werben für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Thüringer Sozialministerium heißt es beispielsweise:

"Familien benötigen eine lebens- und alltagsfreundliche Infrastruktur in Belangen des täglichen Lebens, etwa Mobilität, Wohnen, Bildung, Freizeit und Gesundheit.[...]"

Jedes Kind sollte einen Anspruch darauf haben, für die Dauer seiner Erkrankungen von der/den Hauptbezugsperson/en versorgt und betreut zu werden - ohne dass dieser Nachteile daraus entstehen.

Viele Eltern sind auf die Fortzahlung ihrer Leistungen angewiesen und können sich keinen unbezahlten Urlaub leisten. Man sollte nicht zwischen der Gesundheit des eigenen Kindes und der Bestreitung des Lebensunterhaltes wählen müssen. Zudem sollten die Eltern selbst festlegen können, wer die Pflege des Kindes bei Krankheit übernimmt. Oma und Opa sind weder die Erziehungsberechtigten, noch die Sorgeberechtigten und sollten daher nicht als selbstverständliche Krankenpfleger missbraucht werden. Gerade bei Krankheit benötigen viele Kinder die Pflege durch die Hauptbezugsperson.

Häufig werden erkrankte Kinder zu früh oder trotz offensichtlicher Erstsymptome dennoch in die ohnehin schon überlasteten und unterbesetzten Einrichtungen gebracht, wo sie nicht nur Personal und andere Einrichtungsbesucher (Kinder) anstecken und somit als Multiplikator von Krankheiten dienen, sondern ihr bereits geschwächtes Immunsystem sich neuerlich mit Krankheitserregern jeglicher Art auseinander setzen muss (vgl. Interview mit Kinderarzt Dr. Grunert [2])

Es sollten weder die Regierung noch der Arbeitgeber oder die Krankenkasse darüber entscheiden, wie lange ein Kind krank sein darf. Letztlich sollte dies die Entscheidung des Spezialisten bleiben - des Kinderarztes.

[1] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/krankengeld-fuer-eltern-wer-zahlt-wenn-das-kind-krank-ist-1.4113945!amp

[2] https://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Wenn-Eltern-ihre-kranken-Kinder-in-die-Kita-bringen-id33191737.html

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat entschieden die Petition der Bundesregierung als Material zu überweisen und sie damit abzuschließen. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Hier muss dringend etwas getan werden. Es gibt viele Arbeitgeber, die die Bezahlung von Abwesenheiten wegen erkranktem Kind generell ausschließen, also nur Freistellen. Pro Kind und Elternteil hat man 10 Tage, als Alleinerziehende 20 Tage pro Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern man pflichtversichert in den gesetzlichen Krankenversicherungen ist. Krankengeld ist aber geringer als das tatsächliche Entgelt. Das ist nicht hinnehmbar. Forderung: Mehr als 10 Tage und kein Verdienstausfall. Umlageverfahren wie bei Mutterschaftsaufwendungen.

Pas encore un argument CONTRA.

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