Region: Niemcy

Krankenhauswesen - Krankenhausfinanzierung auf Basis des DRG-Systems

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
450 450 w Niemcy

Petycja została zakończona

450 450 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Diese Petition richtet sich gegen die derzeitige Praxis der Krankenhausfinanzierung auf Basis des gültigen DRG-Systems ? speziell § 10 KHEntgG ?Vereinbarung auf Landesebene?. Diese dort beschriebene gesetzliche Regelung verstößt gegen die Gleichbehandlung aller Bürger im Bundesgebiet und ist somit verfassungswidrig.

Uzasadnienie

Die jetzige Regelung über die Landesbasisfallwerte (LBFW) führt systematisch dazu, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung mit Krankenhäusern in strukturschwachen, ländlichen Gegenden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr aufrechterhalten werden kann, und zwar zu Gunsten strukturstärkerer, dichter besiedelter Bundesländer, die ihrerseits über eine überdurchschnittliche Versorgung infolge einer nachhaltigen, auch zukünftig noch geltenden überdurchschnittlichen Finanzierung ihrer Krankenhauslandschaft verfügen. Seit 2010 nähert sich z.B. der schleswig-holsteinische LBFW langsam der unteren Korridorgrenze des Bundes-BFW an. Die LBFW-Steigerung der Bundesländer, die sich von oben an den BBFW annähern müssen, fällt dagegen nur etwas schmaler aus, so dass die obere Korridorgrenze des BBFW diese ohnehin sehr hohen LBFWs irgendwann einholt. Zusätzlich wird bei diesen Bundesländern der Angleichprozess verlangsamt, so dass sie über 2015 hinaus noch höhere LBFWs abschließen können. Schleswig-Holstein gehört zu den strukturschwachen, eher ländlich geprägten Bundesländern. In Schleswig-Holstein selbst gibt es ein starkes Ost-West- und Süd-Nord-Gefälle und damit hat Dithmarschen wie die gesamte Westküste besondere Probleme. Mit dem Westküstenklinikum in Brunsbüttel (WKK-BRB) wird insbesondere der südliche Teil Dithmarschens notfallmäßig versorgt. Die Maßgabe der anerkannten Leitlinien zum spätesten Beginn der Notfalltherapie in einer Zielklinik können dann in Dithmarschen strukturell nicht mehr eingehalten werden, wenn weiter an der oben beschrieben Art und Weise der Finanzierung festgehalten wird. Als funktionale und wirtschaftliche Einheit mit dem WKK in Heide (WKK-HEI) wurde in der Vergangenheit ein hohes Maß an Optimierung von Gesundheitsprozessen und Kostenreduzierungen auf den Weg gebracht. Weitreichende Kooperationen (6K-Verbund) mit anderen Krankenhäusern der angrenzenden Regionen werden schon jahrelang aktiv gelebt. Nicht ohne Grund gibt es ja die niedrigsten Fallkosten gerade in dieser Gegend. Um die Versorgung mit einem Krankenhaus, das notwendig ist aber über den LBFW defizitär arbeitet, überhaupt zu gewährleisten, gibt es den sog. Sicherstellungszuschlag, der schon bei einigen Inselkrankenhäusern angewandt wird. Die Verhandlungen über die Gewährung des Zuschlags sind aber bisher gescheitert, da die Krankenkassen die Zustimmung versagen. Damit ist aber der systematische Regelkreis über fortgesetzt niedrige LBFWs geschlossen, an dessen Ende die Schließung eines weiteren, notwendigen Krankenhauses stehen wird. Ein System, das auf dieses Ziel ausgelegt ist, ist im höchsten Maße unsozial und weit von einem Solidargemeinschaftsprinzip entfernt, weil es die Bürger in vergleichbaren Gegenden unverhältnismäßig benachteiligt.

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Aktualności

  • Pet 2-17-15-8275-033211

    Krankenhauswesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen,
    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Die Petition richtet sich gegen die derzeitige Praxis der Krankenhausfinanzierung auf
    Basis des gültigen DRG-Systems.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die jetzige Regelung über die Landesbasisfallwerte
    führe systematisch dazu, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung mit
    Krankenhäusern in strukturschwachen, ländlichen Gegenden der Bundesrepublik
    Deutschland nicht mehr aufrechterhalten werden könne, und... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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