Región: Alemania

Krankenhauswesen - Mehr Einflussmöglichkeiten der Kommunalebene auf SGB XI (u. a. zur Schaffung stationärer Heimplätze für Wachkomapatienten)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Apoyo 26 En. Alemania

No se aceptó la petición.

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No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Sozialgesetzbuch SGB XI so zu ändern, dass die kommunale Ebene in den bundesrechtlichen Vorgaben des SGB XI, insbesondere bei der Schaffung von stationären Heimplätzen mit Fachpflege für Bürger im Wachkoma, mehr Einflussmöglichkeiten erhält. Das haben die Länder auch bereits im Rahmen der Bund-Länder-AG "Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege" verdeutlicht.

Razones.

Nach meinen Informationen dürfen die Länder moderne Kliniken für Straftäter errichten lassen, sind jedoch nicht berechtigt, z.B. stationäre Pflegeplätze mit Fachpflege für Bürger im Wachkoma zu schaffen. Nach wie vor liegt die Entscheidung, ob und wo eine Einrichtung für besondere Pflegegruppen, also auch für Bürger im Wachkoma, eröffnet wird, ausschließlich in der Entscheidungsfreiheit der potentiellen Träger solcher Einrichtungen. Eine Landesregierung oder in Vertretung deren Kreisverwaltungen haben auf solche Entscheidungen keinen Einfluss und dürfen grundsätzlich weder den Standort eines Pflegeanagebotes noch dessen inhaltliche Ausrichtung vorschreiben. Das ist m.E. ein Skandal. Um so mehr, als es z. B. in unserem Großraum hier um die Kreisstadt Mettmann in keinem der unzähligen Pflegeheime auch nur einen einzigen Pflegeplatz für Bürger im Wachkoma mit Fachpflege gibt. Alle Heimbetreiber, die ich seit meiner ununterbrochenen Arbeit seit 2010 angesprochen habe, verweisen auf die schlechte Vergütung für solche Pflegeplätze. Gerne nutzen sie aber die Einrichtung solcher Pflegeplätze, wenn es um beatmungspflichtige Bürger, z. B. im Wachkoma geht. Für diese Art von Pflegeplätzen erhalten sie lt. vielen Angaben die 3-fache Vergütung - immer über € 20.000,00/Monat. Und bisher war niemand bereit, unter diese Plätze auch solche zu mischen, bei denen keine Beatmung und umfangreichere Tag- und Nachtwachen erfolgen müssen. Diese Ungleichheit in der Behandlung stellt m. E. auch eine Diskriminierung aller nicht beatmungspflichtigen mehrfach schwerstbehinderten Menschen dar, die z. B. in Fällen von Wachkoma sehr oft in diesem Zustand sind, weil es der Gesetzgeber nicht schafft, Gesetze für Notärzte zu erlassen über das Verhalten bei Reanimationen in erkennbar aussichtslosen Fällen. Hier im Großraum rede ich von ca. 14 Personen.Ich meine, entweder muss das Sozialgesetzbuch baldmöglichst entspr. geändert werden oder es ist die Pflege-Vergütung für Fachpflege z. B. bei Wachkoma wesentlich zu erhöhen, damit Heime animiert werden, Fachpersonal einzustellen/ausbilden zu lassen.. Ansonsten sehe ich für die stationäre Pflege von Bürgern im Wachkoma - besonders hier im Wachkomapflege-Entwicklungsland NRW - völlig schwarz.

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Noticias

  • Pet 2-18-15-8275-030157Krankenhauswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, das Sozialgesetzbuch SGB XI so zu ändern, dass die
    kommunale Ebene in den bundesrechtlichen Vorgaben des SGB XI, insbesondere bei
    der Schaffung von stationären Heimplätzen mit Fachpflege für Bürger im Wachkoma,
    mehr Einflussmöglichkeiten erhält.
    Der Petent kritisiert, dass es in seiner Region keine Pflegeplätze für Patienten im
    Wachkoma ohne Beatmungsbedarf gibt. Den Grund hierfür sieht er in einer zu
    geringen Vergütung der entsprechenden Pflegeplätze und in einem zu geringen
    Einfluss... Más.

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