Bölge : Almanya
Diyalog

Kündigungsschutz - Ersatzlose Streichung von § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird gefordert, § 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch ersatzlos zu streichen.

Gerekçe

Die oben angeführte Norm verstößt gegen die RL 2000/78/EG sowie gegen Artikel 21 Absatz 1 GRCh (EuGH, Urt. v. 19.01.2010 - C-555/07). Da der Wortlaut der Norm nicht richtlinienkonform ausgelegt werden kann, ist § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr anwendbar (Klumpp in: Beck Online Großkommentar, Stand 01.04.2017, § 622 Rn. 52). Da die Norm keinerlei Relevanz in der Rechtsanwendung hat, auf den ersten Blick allerdings immer noch eine EU-Rechtswidrige Diskriminierung suggeriert, ist ein weiteres Festhalten an der Norm nicht vertretbar. Stattdessen könnte durch die Streichung des Satzes bewusst auf die Anpassung des deutschen Rechts an EU-Recht hingewiesen sowie ein Zeichen für die Bekämpfung innergesellschaftlicher Diskriminierung gesetzt werden.

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Haberler

  • Pet 4-18-11-8003-042242 Kündigungsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales -
    zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch
    (BGB) ersatzlos zu streichen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die angeführte Norm gegen
    geltendes EU-Recht verstoße, weil sie nicht gemäß einer europäischen Richtlinie
    angewandt werden könne. Die Vorschrift sei damit nicht mehr anwendbar und müsse
    gestrichen werden. Damit könne die Anpassung des deutschen Rechts an das
    EU-Recht verdeutlicht und ein Zeichen für die Bekämpfung innergesellschaftlicher
    Diskriminierung... daha ileri

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