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Künstliche Befruchtung/PID bei genetischen Erkrankungen als Kassenleistung

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Petitsioon rahuldati osaliselt

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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 11.10.2021
  4. Dialoog
  5. Osaline edu

Über 4 % aller Kinder werden mit einem vererbten Gendefekt geboren. Je nach Ausprägung und Lokalisation führt dieser zu einer nur leichten oder deutlich schwereren Erkrankung bzw. Behinderung. Häufig sind die Eltern Träger des Gendefektes, was bei einer Schwangerschaft bzw. Kinderwunsch ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, dass das Kind von dem Gendefekt betroffen ist. Bislang einzige Möglichkeit dies zu verhindern, abgesehen von einer Abtreibung, ist eine künstliche Befruchtung mit Präimplantationsdiagnostik. Im Gegensatz zu einer künstlichen Befruchtung bei Unfruchtbarkeit ist eine künstliche Befruchtung bei genetischer Erkrankung der Eltern keine Kassenleistung und darf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Da es eine sehr kostspielige Behandlung ist, (ca. 20 000€ pro Versuch, ohne Erfolgsgarantie) können sich viele Menschen diesen Versuch, ein gesundes Kind zu bekommen, nicht leisten. Ziel sollte es sein, Familien mit bekanntem Gendefekt die Möglichkeit auf ein gesundes Kind zu geben, ohne dies von ihrer finanziellen Situation abhängig zu machen.

Selgitus

Mein Sohn ist mit einem vererbten Gendefekt geboren. Aufgrund dieser genetischen Erkrankung ist er schwer geistig behindert und hat auch körperliche Beschwerden (verminderte Muskelspannung, Schlafstörungen, Reflux,...) . Bei einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf natürlichen Weg erneut ein behindertes Kind zu bekommen, haben wir uns für eine künstliche Befruchtung entschieden und versuchen derzeit eine Kostenübernahme von der Krankenkasse zu erreichen. Grundsätzlich sollte unserer Meinung nach die Möglichkeit ein gesundes Kind zu bekommen nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Familie abhängen. Leider ist momentan die einzige (von der Krankenkasse gezahlte) Alternativmethode "Probeschwangerschaft" mit vorgeburtlicher Gendiagnostik. Dies hat zur Konsequenz, dass im Falle einer Erkrankung des Kindes nur eine späte Abtreibung oder die Geburt des behinderten Kindes möglich ist. Beides bringt eine außerordentliche psychische Belastung, häufig mit Spätfolgen für die ganze Familie, mit sich. Die psychische Belastung sowie der ethisch bedenkliche Spätabbruch der Schwangerschaft, können durch eine künstliche Befruchtung mit Präimplantationsdiagnostik vermieden werden.

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uudised

  • Liebe Unterstützende,

    das Bundesministerium für Gesundheit wurde vom Petitionsausschuss darum gebeten, eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu verfassen. Diese Stellungnahme liegt nun vor und befindet sich im Anhang. Die geforderte Kostenübernahme für eine PID wurde als Vorschlag in den Leistungskatalog aufgenommen und wird von der Bundesregierung geprüft.

    Beste Grüße
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

wenn schon ethische Gründe bei einem evtl. Schwangerschaftsabbruch angeführt werden, dürfen die ethlschen Überlegungen bei einer PID, also der Auswahl eines Embryos, auch nicht außen vor bleiben. Eine PID ist in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig und wird bereits nach Einzelfall von den Krankenkassen erstattet. Da muss man halt durch!

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