Kundenschutz im Telekommunikationsbereich - Abschaffung der 3-Monats-Frist nach Sonderkündigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
153 Unterstützende 153 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

153 Unterstützende 153 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neues Telekommunikationsgesetz:Abschaffung der 3-Monats-Frist nach Sonderkündigung

Begründung

Wenn nach dem Umzug eines TV-, Telefon-, oder Internetkunden in einen anderen Ort, oder nur in einen abgelegenen Bereich, die weitere Versorgung nicht mehr durch den Anbieter gewährleistet werden kann, kann es doch nicht zu Lasten des Kunden geschehen.Dadurch dass der Kunde noch 3 Monate nach dem sondergekündigten Zeitpunkt für den Vertrag zahlen muss, ohne ihn auch nur teilweise nutzen zu können, entstehen für ihn in diesen Zeitraum mindestens die doppelten Kosten, da man dort zwei Verträge zahlen muss. Der zweite ist dort in der Regel auch teurer, bei gleichen oder nächstmöglichen Leistungen.Durch diese Frist wird auch eine Rufnummernmitnahme beim Telefonanschluss erschwert.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-9028-056334Kundenschutz im
    Telekommunikationsbereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe soll die in § 46 Abs. 8 Satz 3 Telekommunikationsgesetz geregelte
    Drei-Monats-Frist zur Sonderkündigung wegen eines Wohnungswechsels
    abgeschafft werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass diese Frist
    finanziell zu Lasten des Kunden gehe, wenn nach dessen Umzug die weitere
    Leistung durch den Anbieter nicht an dem neuen Wohnort erbracht werden könne.
    Die Pflicht des Kunden, das Entgelt für eine nicht weiter erbrachte Leistung für einen
    Zeitraum... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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