Kundenschutz im Telekommunikationsbereich - Deaktivierbarkeit aller Aufnahmefunktionen elektronischer Geräte durch den Benutzer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
258 Unterstützende 258 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

258 Unterstützende 258 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Aufnahmefunktionen (Mikrofon, Kamera etc.) von elektronischen Geräten (Smartphones, Tablets, Laptops, Fernseher, Digitalkameras, Haushaltsgeräten etc.). durch den Benutzer deaktivierbar sein müssen. Die Deaktivierung muss hardwareseitig (z. B. durch galvanische Trennung per Schalter) möglich sein und darf durch das Gerät selbst nicht aufhebbar sein.

Begründung

Immer mehr moderne elektronische Geräte mit Internetanschluss werten Sprach- & Bilddaten des Benutzers aus, z. B. zur Spracherkennung/Sprachsteuerung. Dabei werden diese Daten oftmals über die Cloud ausgewertet, also über das Internet an eine dem Nutzer unbekannte Instanz geschickt. Dies stellt, wenn es durch den Benutzer nicht sicher steuerbar ist, eine erhebliche Gefährdung der Privatsphäre dar, da private Gespräche/Bilder ungefragt an Dritte übermittelt werden.Die von der Petition genannten Geräte befinden sich oftmals in der Wohnung des Nutzers. Die Wohnung ist durch Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützt - auch vor der Installation von Abhöreinrichtungen. Dieser gesetzliche Schutzanspruch sollte auch auf diese Geräte anwendbar sein.Dass das beschriebene Problem bereits in der Realität existiert, wird z. B. durch die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung eines Herstellers belegt. Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass das gesprochene Wort zur Auswertung an Dritte geschickt wird. Der Hinweis in Lizenzvereinbarungen ist bei weitem nicht ausreichend. Für die meisten Nutzer sind die Lizenzvereinbarungen nicht verständlich und werden nicht gelesen. Der Schaden, der durch die Aufzeichnung und Weiterleitung privater Gespräche/Bilder ohne Wissen des Nutzers entstehen kann, ist immens. Eine weitere Gefährdung entsteht durch Viren/Würmer/Trojaner/Spyware, die von Kriminellen auf den Geräten über Internet eingeschleust werden können. Kriminelle können ihre Opfer ausspionieren, da die eingesetzte Spionagesoftware an der Software des Geräts vorbei, die Aufnahmefunktionen steuern kann. Deshalb beinhaltet die Petition die Forderung nach einer hardwareseitigen Deaktivierbarkeit aller Aufnahmefunktionen. Diese ist der einzige wirksame Schutz vor Softwarefehlern und Schadsoftware. Ein Beispiel für eine sichere hardwareseitige Abschaltung ist die galvanische Trennung der Spannungsversorgung der entsprechenden Aufnahmeeinrichtungen vom Rest des Geräts (ein einfacher Schalter). Außerdem ist ein einfacher Schalter die einzige technische Lösung, die für den Benutzer einfach nachvollziehbar und verständlich ist.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-2263-017168

    Internet
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird eine hardwareseitige Deaktivierbarkeit aller Aufnahmefunktionen
    elektronischer Geräte durch den Benutzer gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass immer mehr
    moderne elektronische Geräte mit Internetanschluss Sprach- und Bilddaten des
    Benutzers auswerten würden. Dabei würden diese Daten oftmals über das Internet
    an eine dem Nutzer unbekannte Stelle geschickt. Dies stelle eine erhebliche
    Gefährdung der Privatsphäre... weiter

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