Região: Alemanha
Direitos civis

Kurdische Namen legalisieren

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bundestag
549 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Die Abgeordneten des deutschen Bundestages mögen die rechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dass Kurden und Kurdinnen die in Deutschland leben ihre kurdischen Namen offiziell tragen dürfen. Das Namensänderungsrecht sieht bei gewichtigen Gründen für Bundesbürger und Bundesbürgerinnen die Möglichkeit einer Namensänderung vor. Für eingebürgerte Kurden und Kurdinnen soll der Umstand, dass in den Herkunftsstaaten Türkei, Iran, Irak und Syrien das Tragen kurdischer Vor- und Nachnamen verboten war oder ist, als gewichtiger Grund für die Änderung des Vor- und Familiennamens anerkannt werden. Für Kurden und Kurdinnen ausländischer Nationalität soll geprüft werden, ob die Bundesregierung in bilateralen Abkommen Übereinkünfte erzielen kann, die das offizielle Tragen des kurdischen Vor- und Nachnamens ermöglichen.

Razões

Die 35 bis 50 Millionen Kurden sind das größte Volk auf der Erde ohne einen eigenen Staat, mehr als 1 Million von ihnen lebt in Deutschland. In Ländern wie der Türkei ist es ihnen verboten, ihre kurdischen Namen zu tragen. Eltern ist es verboten, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Diese Ungerechtigkeit setzt sich bei den Kurden fort, die nach Deutschland gekommen sind. Eine Namensänderung ist ein langwieriger und zum Teil kostenintensiver Prozess. Hier soll Abhilfe geschaffen werden, denn jeder hat das Recht darauf, seinen eigenen Namen zu tragen. Kurden und Kurdinnen ist es bereits gestattet, ihren in Deutschland geborenen Kindern kurdische Vornamen zu geben, sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Diese Möglichkeit soll nun auch auf eingebürgerte Kurden und Kurdinnen ausgeweitet werden, die in ihren Herkunftsstaaten einen fremden Namen aufgezwungen bekamen.

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Novidades

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe UnterstützerInnen,

    ich habe viele Freunde, die ihren kurdischen Namen nur privat nutzen können, weil in den Ländern in denen sie geboren wurden, kurdische Namen verboten sind. Deshalb sollten zumindest jene, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, ihre kurdischen Namen offiziell annehmen und führen dürfen. Unkompliziert und ohne lange Gerichtsverfahren. Das Namensänderungsgesetz beinhaltet eine solche Möglichkeit, wenn die Begründung als gewichtig anerkannt wird, und das sollte jetzt geschehen.

    Damit wir gehört werden bitte ich Euch/Sie, diese Petition aktiv zu unterstützen:
    - eine Mail mit dem Link an Bekannte und Freunde schicken,
    - ein Post bei Facebook oder Twitter,
    - Unterschriftenlisten ausdrucken und Mitsammeln!

    www.openpetition.de/petition/online/kurdische-namen-legalisieren

    Über... avançar

Das Gesetz 44a (NamÄndVwV) wurde am 11.02.2014 in Deutschland erlassen. Dieses besagt folgendes: "Ist ein zwangsweise eingeführter Familienname Ausdruck von Verfolgung und Unterdrückung, so kann der ursprüngliche Familienname [...] durch eine Namensänderung wiederhergestellt werden." So konnten in Deutschland viele Assyrer ihre ursprünglichen Familiennamen annehmen. Genau wie Assyrer führen die Kurden ihre ursprünglichen Familiennamen mündlich weiter. Assyrer und Kurden waren gemeinsam Opfer der türkischen Gesetze und Behörden. Auch die Kurden sollten von dem Gesetz Gebrauch machen dürfen.

Das ist völliger Quatsch und Irreführung. Die Namen sind legal.Es gibt kein typisch kurdische oder türkische Namen Die Namen in Kurdistan basieren auf Religion dem die Kurden angehören. ( 95 % Muslime, Rest Jeziden, Christen usw.).

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