Región: Bremen

L 18/124 - Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
6 Apoyo 6 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

6 Apoyo 6 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

Die Formulierung der „Rechtsbehelfsbelehrung“ am Ende von behördlichen Schreiben, hier: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Abt. Amt für Straßen und Verkehr (ASV), enthält keinerlei Hinweis auf möglicherweise anfallende Kosten im Falle eines negativen Bescheids.

Dies möchte ich bitte im Interesse des sich beschwerenden Bürgers bzw. des Widerspruch Einlegenden geändert wissen. Ein einfacher Hinweis auf eventuell anfallende Kosten im Falle der Zurückweisung der Beschwerde / des Widerspruchs würde schon ausreichen. (Der Hinweis auf „Säumniszuschläge“ findet immer statt!)

In meinem Fall legte ich im Dezember 2009 Widerspruch gegen den „Bescheid über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags für mein Grundstück in Bremen- “ ein. Sowohl in dem o. a. Bescheid als auch im nachfolgenden Briefwechsel mit dem ASV war an keiner Stelle von Kosten für negativ beschiedene Widersprüche die Rede.

Mit Schreiben vom 27. März 2012 erhielt ich nach über 2 (zwei!) Jahren vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr einen Widerspruchsbescheid, in dem unter Punkt 4 eine Gebühr (€ 62,00) für diesen Bescheid gefordert wird. Das halte ich in Anbetracht der o. a. „Rechtsbehelfsbelehrung“ für rechtlich äußerst fragwürdig!

Einerseits nennen sich Politiker und andere in der Öffentlichkeit gern auftretende Personen (auch bremische Behördenvertreter!) Interessenvertreter der Bevölkerung und verurteilen Firmen mit fragwürdigen Internet-Auftritten, die Kunden abzocken, wenn nicht eindeutig auf entstehende Kosten hingewiesen wird. Auf Schreiben der senatorischen Dienststellen / Behörden fehlen entsprechende Hinweise jedoch völlig.

„Unter der Hand“ wird zugegeben, man wolle den Bürger nicht abschrecken, einen möglichen Widerspruch einzulegen. Diese „Fürsorge“ fehlt jedoch beim Hinweis auf Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung, selbst wenn die Zahlungsfristen noch so kurz festgelegt werden (weniger als eine Woche!).

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Noticias

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären :

    Eingabe Nr.: L 18/124

    Gegenstand:
    Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung

    Begründung:
    Der Petent regt an, Rechtsbehelfsbelehrungen um einen Hinweis auf mögliche Kosten im Falle eines
    Widerspruchsverfahrens zu ergänzen. Viele staatliche Stellen würden darauf hinweisen, dass man als
    Bürger auf versteckte Klauseln achten solle. Demgegenüber enthielten Behördenschreiben keinen
    Hinweis auf die Kostenpflicht des Widerspruchsverfahrens. Die Petition wird von sechs Mitzeichnern
    unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für Justiz
    und... Más.

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